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DAV: Es gibt noch kein Verhandlungsergebnis

BERLIN (lk). Über das Ergebnis des Spitzengesprächs vom 17. Januar zur Umsetzung der neuen Mehrkostenregelung und über die entstandenen Probleme mit den Normgrößen gibt es zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband unterschiedliche Auslegungen: DAV-Sprecher Thomas Bellartz widersprach, dass es bei dem Treffen eine Verständigung mit dem GKV-Spitzenverband gegeben habe: "Es gibt kein Verhandlungsergebnis."
Geld-Eintreiber? Nach den der DAZ vorliegenden Informationen ­sollen die Apotheken im Rahmen der Mehrkostenregelung den Herstellerrabatt für die GKV eintreiben. Laut DAV ist aber noch nichts beschlossen. Foto: DAZ/Schelbert

DAV und GKV-Spitzenverband würden sich noch einmal Ende Januar treffen, "damit wir bis Anfang Februar ein Ergebnis haben", sagte Bellartz weiter. Demgegenüber bekräftigte GKV-Spitzenverband-Sprecher Florian Lanz eine Verständigung mit dem DAV, "die Rahmenvereinbarung im Sinne der Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums anzupassen". Danach stünden Herstellerrabatt und Apothekenabschlag in voller Höhe den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den Patienten zu.

Gesprächsteilnehmer hatten unmittelbar nach Verhandlungsende gegenüber der DAZ berichtet, dass als Ergebnis der Grundsatzeinigung die Apotheken künftig im Rahmen der neuen Mehrkostenregelung den Herstellerrabatt für die gesetzlichen Krankenkassen eintreiben sollen. Die Patienten müssten zunächst den vollen Preis des teureren Arzneimittels in der Apotheke bezahlen. Herstellerrabatt und Apothekenabschlag würden später verrechnet und die Apotheken übernähmen die Aufgabe, den Herstellerrabatt einzutreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen verrechneten dann ihrerseits mit den Patienten die entstehenden Verwaltungskosten und möglicherweise entgangene Rabatteinsparungen.

Um die in den Apotheken entstandenen Probleme bei der Austauschbarkeit von Arzneimitteln zu lösen, soll es nach diesen Informationen eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2011 geben. Danach sollen mit N1, N2 und N3 gekennzeichnete Arzneimittel sowohl nach den bisherigen und nach den neuen Regeln der Packungsgrößenverordnung ausgetauscht werden können. Damit soll die Verwirrung um fehlerhafte Apothekensoftware und fehlerhafte Herstellermeldungen ausgeräumt werden. Nur wenn der Arzt neben der N-Kennzeichnung eine konkrete Stückzahl auf das Rezept schreibt, ist die Apotheke daran gebunden.

Diese Punkte würden jetzt in den jeweiligen Gremien von DAV und GKV-Spitzenverband bis zum nächsten Treffen Ende Januar weiter beraten.



DAZ 2011, Nr. 3, S. 18

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