Gesundheitspolitik

Honorierung: Widmann-Mauz gesprächsbereit

Düsseldorf (ks). Die ABDA-Forderung nach einer angemessenen Apothekenvergütung ist in der Politik angekommen. Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, zeigte sich bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertags gesprächsbereit.

Widmann-Mauz betonte, dass die schwarz-gelbe Koalition eine "leistungsgerechte Vergütung für alle Gesundheitsberufe" wolle. Allerdings könne sie den Gesprächen mit der Apothekerschaft jetzt noch nicht vorgreifen. Betroffen von einer solchen Anpassung sei nicht nur das Bundesgesundheitsministerium. Da die privaten Krankenversicherungen und über diese die Beihilfe ebenfalls tangiert seien, müssten auch das Bundesinnen- und Finanzministerium einbezogen werden. Klar sei aber, dass Änderungen am Honorar "nicht auf Zuruf" erledigt werden. Nötig seien als Gesprächsgrundlage "zuverlässige und solide Daten". Als "positiv bemerkenswert" bezeichnete die Staatssekretärin das von Ärzten und Apothekern an den Tag gelegte Miteinander beim ABDA/KBV-Konzept. Mit Blick auf die Kritiker sagte sie, dass gerade die Hausärzte die Zusammenarbeit mit Apotheken bräuchten. Sollte sich das Konzept in der Praxis bewähren, werde der Gesetzgeber darüber entscheiden, ob es in die Regelversorgung geht. Widmann-Mauz betonte aber auch, dass die Rabattverträge auf jeden Fall weiter bestehen werden. Angesichts der hier erzielten Einsparungen könne man auf dieses Instrument nicht verzichten.

Was die Arbeit an der Novelle der Apothekenbetriebsordnung betrifft, bemerkte die Staatssekretärin, dass die Apothekerschaft der Politik zumindest nicht vorwerfen könne, "übereilt vorzupreschen". Da die Apothekenbetriebsordnung aber nun einmal von 1987 sei, müsse man sie anpassen. Sie warb für die Ideen des Ministeriums, wie die Apotheken entlastet werden können. Etwa indem sie selbst entscheiden können, welche Laborgeräte sie brauchen. Dies sei ein "erheblicher Kostenfaktor". Zudem dränge es sich auf, zu überlegen, ob sich Haupt- und Filialapotheken auf ein gemeinsames Labor verständigen können.



AZ 2011, Nr. 41, S. 1

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