Recht

Steuerrecht: Zeitaufwand für die Pflege der Mutter

(bü). Auch wer offiziell als Betreuer für einen Angehörigen bestellt ist, kann seinen Aufwand dafür als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gilt jedoch nicht für den damit verbundenen Zeitaufwand. (Hier gegen einen Sohn entschieden, der seine Mutter betreut und dafür im Laufe eines Jahres 250 Stunden aufgebracht hat und 2500 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt haben wollte, weil er einen entsprechenden Verdienstausfall gehabt habe.)


(Hessisches FG, 11 K 1850/10)



AZ 2011, Nr. 27, S. 7

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