Recht

GKV: Implantate müssen selbst gereinigt werden

(bü). Gesetzlich Krankenversicherte, denen ihre Krankenkasse Zahnimplantate finanziert hat (hier nach einem schweren Unfall), sind nicht verpflichtet, ihrem Mitglied professionelle Reinigungen der Implantate zu finanzieren. Das Bundessozialgericht hielt die Kasse lediglich für verpflichtet, "harte, verkalkte Beläge" von den Implantaten auf ihre Kosten entfernen zu lassen – wie von den natürlichen Zähnen auch. Für einen weitergehenden Anspruch fehle es an der Rechtsgrundlage.


(BSG, B 1 KR 17/10 R)



AZ 2011, Nr. 27, S. 5

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.