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- AZ 27/2011
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Gesundheitspolitik
City BKK: Rezepte bis 30. September gültig
Der GVK-Spitzenverband hat entsprechende Vereinbarungen mit den Dachorganisationen der Leistungserbringer, auch dem Deutschen Apothekerverband (DAV), getroffen. Für Apotheken bedeutet dies, dass bis längstens zum 30. September Rezepte von solchen Versicherten über die vereinbarten Abrechnungswege und bekannten Abrechnungs-Institutionskennzeichen der City BKK abgerechnet werden können. Maßgeblich dafür sind die Bestimmungen der für die City BKK bis zum 30. Juni 2011 anzuwendenden Arzneilieferverträge, heißt es in einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes.
Sollten Ärzte Arzneimittel mit dem Hinweis "wegen fehlender Krankenversicherung" entgegen den Vereinbarungen als Privatrezept verordnet haben, kann der Apotheker das Hauptinstitutskennzeichen der City BKK auf dem Rezept angeben und erstattungsfähige Arzneimittel abgeben, wenn der Patient sich als Versicherter der City BKK ausweisen kann. Auch in diesen Fällen ist laut GKV-Spitzenverband die Abrechnung über die Apothekenrechenzentren gesichert.
Die Kosten für die Arzneimittel trägt rückwirkend ab dem 1. Juli die neue Krankenkasse der zuvor City BKK- Versicherten. Um die reibungs- und übergangslose Abwicklung sicherzustellen, stellt der GVK-Spitzenverband eine Finanzspritze in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zur Zwischenfinanzierung bereit.
90.000 der 125.000 City BKK-Versicherten haben sich bereits bei einer neuen Krankenkasse angemeldet. Bei den verbleibenden 35.000 City BKK-Versicherten ist unbekannt, ob sie eine neue Kasse gewählt haben oder noch unversorgt sind.
Sollten in der Apotheke noch Fragen im Zusammenhang mit City BKK-Rezepten entstehen, können sich Apotheker an folgende Hotline wenden: 030-88 95 12 00.
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