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Recht
Paketdienste dürfen nicht "ohne Info" beim Nachbarn abliefern
(bü). Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Paketdienst in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht regeln darf, dass seine Zusteller Pakete oder andere Sendungen auch bei Nachbarn oder Hausbewohnern des Empfängers abgeben dürfen, ohne darüber den Empfänger zu benachrichtigen. Es sei ohne Weiteres möglich, den Empfänger darüber zu informieren, wo seine Sendung abgegeben worden ist.
(OLG Köln, 6 U 165/10)
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