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Pharmazeutisches Recht
Krankenversicherungsrechtliche und andere Vorschriften
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 29. Juli 2010 ist auf den Seiten 983 bis 993 das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) veröffentlicht.
Zum 1. August 2010 greifen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes konkrete Maßnahmen im Arzneimittelsektor. Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von 6 Prozent auf 16 Prozent angehoben sowie ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt, die von den Kassen bezahlt werden. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013.
Mit diesem GKVÄndG wird unter anderem auch die Bundes-Apothekerordnung geändert. Die Änderungen beziehen sich z. B. auf Apotheker, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union die deutsche Approbation erhalten möchten.
Sie finden den Gesetzestext im Internet auf der DAZ.online-Seite (DAZ.plus / Recht / Gesetzestexte, Verordnungen, Bekanntmachungen.
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