Gesundheitspolitik

"Linda" und "Vorteil24" – da steckt Zündstoff drin

Linda-Testprojekt läuft weiter / Awinta stellt IT-Unterstützung ein

KÖLN (diz). Die umstrittene Zusammenarbeit zwischen dem "Vorteil24"-Projekt der Montanus-Apotheke und einigen Linda-Apotheken sorgt weiterhin für Diskussions- und Zündstoff. Strittig ist die rechtliche Einordnung dieses Projekts: Ist das Modell ein zwischen Apotheken ablaufendes Pick-up-Modell? Erste Zeichen setzte das Softwarehaus Awinta. Nachdem der Deutsche Apothekertag eine Resolution gegen Pick up verabschiedet hatte, ließ die Geschäftsführung der Awinta GmbH in Abstimmung mit den Gesellschaftern Pro Medisoft AG und VSA GmbH verlauten, dass man sich entschlossen habe, die IT-Unterstützung für das Pilotprojekt "Vorteil24" einzustellen.

Zum Hintergrund: Die Montanus-Apotheke im Bergischen Land hatte eine niederländische Versandapotheke gegründet, um das Pick-up-Modell von Apotheke zu Apotheke nachzuahmen. Kunden können in der deutschen Apotheke ihre Rezepte abgeben, die Ware wird nach Darstellung der Montanus-Apotheke mit Preisvorteil und Zuzahlungsermäßigung aus der Montanus-Apotheke in den Niederlanden geliefert und kann in der deutschen Apotheke abgeholt werden.

Im September wurde bekannt, dass die Apothekenkooperation Linda Interesse an diesem Modell hat und sich mit 30 Test-Apotheken an diesem Modell "Vorteil24" der Montanus-Apotheke beteiligt.

Nach Darstellung von Linda soll dieses Projekt den deutschen Apotheken die Möglichkeit verschaffen, "versandhandelsaffine Kunden zurückzugewinnen bzw. zu halten – ohne dabei auf betriebswirtschaftliche Vorteile verzichten zu müssen". Das Testprojekt soll nun prüfen, ob Apotheken und Apothekenkunden tatsächlich von dieser Zusammenarbeit profitieren und das Angebot von den Kunden wahrgenommen wird.

Linda sieht in diesem Projekt einen "trennscharfen Unterschied zum bislang im Markt verwendeten Begriff ‚Pick-up-Stelle’". Für die Kooperation ist der entscheidende Vorteil an diesem System, dass die Arzneimittelübergabe durch das Personal inhabergeführter Apotheken erfolgt. Die Übergabe des Arzneimittels sei so durch pharmazeutisches Personal gewährleistet.

Unter anderem an diesem Punkt setzen jedoch Kritiker und Juristen dieses "Vorteil24"-Projekts an. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass dies eine unerlaubte Zusammenarbeit von Apotheken ist, da es sich hier um eine Leistung handelt, die durch eine Apotheke unter fachlicher Einschaltung einer anderen Apotheke erbracht wird. Damit liege also ein Verstoß gegen die eigenverantwortliche Leitung einer Apotheke vor, da eine Apotheke eine Beratungsleistung für die Ware einer anderen Apotheke erbringt.

Linda will die Testphase mit "Vorteil24"auf unbestimmte Zeit fortsetzen, bis weitere Erkenntnisse über die Akzeptanz bei Kunden und Apotheken vorliegen. Aber auch der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz soll in die Entscheidung auf eine Fortsetzung des Projektes einfließen. Man wolle abwarten, ob die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag gemachte Zusage, die Auswüchse des Versandhandels bekämpfen zu wollen, sprich Pick-up-Stellen abzuschaffen, umgesetzt werde.

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