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- AZ 34/2010
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Recht
Sondenernährung darf straffrei abgebrochen werden
(bü). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine (nur noch) lebenserhaltende Behandlung eines Patienten straffrei abgebrochen werden darf, wenn die betreffende Person das so will oder vorab bereits entschieden hatte, unter solchen Umständen nicht weiterleben zu wollen. Dies unabhängig davon, ob der Patient selbst oder ein Betreuer seinen früher geäußerten Willen erfüllt. (Ein Rechtsanwalt war vom Landgericht Fulda wegen "versuchten Totschlags" zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten (auf Bewährung) verurteilt worden, weil er einer Mandantin geraten hatte, die seit fünf Jahren dauernde künstliche Ernährung ihrer Mutter zu beenden. Sie folgte dem Rat. Die Heimleitung bemerkte das und erstattete Strafanzeige gegen Tochter und Anwalt. Die Tochter wurde wegen "unvermeidbaren Erlaubnisirrtums" freigesprochen, der Anwalt wegen "versuchten Totschlags durch aktives Tun" verurteilt. Der BGH: Die von der Tochter veranlasste Unterbrechung der künstlichen Ernährung war wegen des von der Mutter fünf Jahre zuvor – wenn auch nur mündlich – geäußerten Willens, unter solchen Bedingungen nicht weiterleben zu wollen, rechtmäßig gewesen. Die durch die Heimleitung vorgenommene Wiederaufnahme der Sondenernährung sei dagegen als ein "rechtswidriger Eingriff gegen das Selbstbestimmungsrecht der Patientin" zu werten. Das gelte insbesondere seit September 2009, als diesbezüglich neues Recht hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen in Kraft getreten sei.)
(Az.: 2 StR 454/09)
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