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AOK-Rabattverträge sollen zum 1. Juni starten
Einen weiteren Etappensieg hat die AOK am 17. Februar vor dem Landesozialgericht Baden-Württemberg erzielt. Das Gericht hat in einem weiteren Verfahren bestätigt, dass die Ausschreibung der AOK für die Arzneirabattverträge 2009/2010 rechtmäßig erfolgt ist. Damit seien nun alle Verfahren vor dem LSG Baden-Württemberg zugunsten der AOK entschieden. "Wir sind auf dem richtigen Weg", sagte dazu der AOK-Chefverhandler Dr. Christopher Hermann.
Nicht nur Siege vor Gericht
Noch kann die AOK die Zuschläge für die 63 ausgeschriebenen Wirkstoffe allerdings nicht erteilen, da die Beschlüsse der Vergabekammern nicht abschließend sind. Auch hat die AOK nicht nur Erfolge vor Gericht aufzuweisen: So hat am 19. Februar das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit rechtskräftigem Beschluss auf Antrag eines Herstellers das Zuschlagsverbot für die in diesem Verfahren streitbefangenen Wirkstoffe wiederhergestellt bzw. die am 4. Februar bereits erteilte Vorabgestattung bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht bestätigt.
AOK wirft Herstellern Verschleppungstaktik vor
"Der Zeitpunkt der Zuschläge richtet sich also, aufgrund des von Anfang an auf Verfahrensverschleppung ausgerichteten Verhaltens von Teilen der Pharmaindustrie, weiterhin nach dem Verlauf der noch nicht abgeschlossenen Verfahren", kritisierte Hermann. Aber viel wichtiger sei: "Die Rabattverträge kommen!"
Übergangslösungen in Arbeit
Hermann geht von einer Umsetzung ab 1. Juni aus: "Wir haben vorsorglich die Pharmaunternehmen gebeten, ihre Angebote bis zum 2. Mai zu verlängern. Bis dahin werden die noch anhängigen Verfahren entschieden sein, so dass es dann endlich losgehen kann." Er sieht im Rabattgeschehen auch weiterhin keine Lieferproblematik. "Die Pharmafirmen haben genügend Zeit, sich auf die Produktion vorzubereiten. Außerdem erarbeiten wir derzeit mit dem Deutschen Apothekerverband praktische Übergangslösungen im Sinne aller Beteiligten", so Hermann weiter.
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