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Pharmazeutisches Recht
Europäisches Arzneibuch
Vom 12. Oktober 2009 (aus BAnz. Nr. 163 vom 29. Oktober 2009, Seite 3726)
Die Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 6. Ausgabe, 4. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe vom 7. September 2009 (BAnz. S. 3350) wird in den Punkten 9 und 10 wie folgt geändert:
9. Das Europäische Arzneibuch, 6. Ausgabe, 4. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe gilt ab dem 1. Januar 2010.
10. Für Arzneimittel, die sich am 1. Januar 2010 in Verkehr befinden und die die Anforderungen der Monographien sowie die Anforderungen der anderen Texte des Europäischen Arzneibuchs, 6. Ausgabe, 4. Nachtrag nicht erfüllen oder nicht nach deren Vorschriften hergestellt, geprüft oder bezeichnet worden sind, aber den am 31. Dezember 2009 geltenden Vorschriften entsprechen, findet diese Bekanntmachung erst ab dem 1. Juli 2010 Anwendung.
Bonn, den 12. Oktober 2009 P - 3660 - 298796/09 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Im Auftrag Dr. Karl Broich
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