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Aus Kammern und Verbänden
Sommerfest der saarländischen Apotheker
Der Einladung zum zwanglosen Gespräch unter freiem Himmel im Garten des saarländischen Apothekerhauses waren etwa 200 Personen gefolgt: Repräsentanten von Behörden, Politiker wie Landes-, Bundestags- und Europaabgeordnete, Vertreter der Krankenkassen, des Großhandels und der Medien sowie der Apothekerschaft nahestehender Organisationen. Eine besondere Ehre war es, sowohl die neu gewählte Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink, als auch den saarländischen Minister für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Prof. Dr. Gerhard Vigener, zu begrüßen. Im Mittelpunkt der zahlreichen Diskussionen stand das Urteil des EuGH vom 19. Mai 2009 zum Apotheken-Fremdbesitzverbot in Deutschland.
Freiberuflichkeit und Allgemeinwohlverpflichtung
Den Schwerpunkt seiner Begrüßungsrede setzte Manfred Saar auf den freiberuflichen Status der Apothekerschaft und die sich daraus ergebende Allgemeinwohlverpflichtung, die sich u. a. darin zeigt, dass die Apothekerschaft den Nacht- und Notdienst oder die Versorgung im Falle einer Influenza-Pandemie übernimmt. Konstanz und Verlässlichkeit gehören zu den wichtigsten Attributen der freien Berufe, so Manfred Saar. Dabei handele es sich nicht um die so oft gescholtenen "traditionellen Werte" oder "alten Zöpfe", sondern um die tragenden Fundamente unserer Gesellschaft, die dennoch von den "Liberalisierungspilgern" immer wieder in Frage gestellt werden. Liberalisierung dürfe aber kein Selbstzweck sein, sondern müsse dazu dienen, Freiheit und Wohlstand unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls zu steigern.
Gerade in Zeiten einer Influenza-Pandemie zeige sich, dass der Freiberufler sich diesem Allgemeinwohl verpflichtet fühlt. Er trägt dazu bei, dass die Bevölkerung im Falle eines Falles ordnungsgemäß und vor allem kostengünstig versorgt wird. Es sind die Apotheken vor Ort, die im Falle einer Influenza-Pandemie verstärkt Not- und Nachtdienst leisten, äußerst kurzfristig die erforderlichen Arzneimittel herstellen und die Bevölkerung schnell, unbürokratisch und vor allen Dingen flächendeckend versorgen. Eine solche flächendeckende Versorgung sei nur dezentral in kleinen Organisationseinheiten möglich. Dies könne der Versandhandel bei Weitem nicht leisten, so Manfred Saar.
EuGH bestätigt Allgemeinwohlverpflichtung
Die Allgemeinwohlverpflichtung der Apotheker habe auch der EuGH mit seinem Urteil über das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot bestätigt. Die Richter hätten ausgeführt, dass Arzneimittel Waren besonderer Art sind. Falscher oder übermäßiger Gebrauch könne der Gesundheit schaden und verschwende Gelder des Gesundheitssystems. Saar betonte, dass die Patienten die eigentlichen Gewinner des EuGH-Verfahrens seien. Diese profitieren auch zukünftig von der apothekerlichen Betreuung unter der persönlichen Verantwortung des selbstständigen und unabhängigen Apothekenleiters. Die Richter beim EuGH hätten erkannt, dass von einem Freiberufler ein Mehr an Leistung erwartet werden kann als von einem berufsfremden Dritten. Das Urteil des EuGH sei eine Bestätigung der bisher erbrachten heilberuflichen Leistungen der unabhängigen Apotheker und zugleich ein Auftrag an alle, diese Leistungen zukünftig noch zu verbessern.
Internet: www.apothekerkammer-saar.de, Aktuell |
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