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Warnung vor Schlankheitsmittel "Ultra Effect"
Bei dem Präparat "Ultra Effect", das im Internet zum Kauf angeboten wird, handelt es sich um Kapseln in einer Schraubflasche mit blauem Aufdruck. Als Hersteller ist "Company Boston Medical Center Inc., 750 Washington St. Boston, MA 02111” angegeben. Im Internet wird es angeboten als "biologisch aktives Nahrungsergänzungsmittel, das ausschließlich natürliche Bestandteile enthält".
Die Untersuchung des durch Zollbehörden eingesandten Präparats ergab jedoch, dass die Kapseln die nicht deklarierten Wirkstoffe Sibutramin und Rimonabant enthalten. Sibutramin gehört zu den sogenannten Serotonin/Noradrenalin Wiederaufnahmehemmern und dient der Behandlung der Adipositas. Der Wirkstoff ist in Deutschland als verschreibungspflichtiges Fertigarzneimittel erhältlich (Reductil®). Die in den Schlankheitskapseln gefundene Menge an Sibutramin ist aber deutlich höher als die höchste in Deutschland zugelassene Tagesdosis. Rimonabant ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Cannabinoid-Rezeptor-Antagonisten. Er ist in vergleichbarer Konzentration in einem Fertigarzneimittel (Acomplia) enthalten, das ebenfalls zur Behandlung der Adipositas zugelassen war, nach einer negativen Nutzen-Risiko-Bewertung aber bereits 2008 vom Markt genommen wurde. Für beide Wirkstoffe sind vielfältige Anwendungsbeschränkungen und Nebenwirkungen bekannt. So führt Sibutramin häufig zu einer Blutdrucksteigerung und einer Erhöhung der Herzfrequenz (dosisabhängig), Herzklopfen, Übelkeit, Kopfschmerzen, Angstgefühlen, Schwitzen usw. Bei mehr als zehn Prozent der Patienten kommt es unter der Behandlung zu Mundtrockenheit, Schlaflosigkeit und Obstipation. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu starken Blutdruckerhöhungen und Herzfrequenzsteigerungen führen. Unter der Behandlung mit Rimonabant stehen psychische Störwirkungen wie Angst, Schlaflosigkeit und Depression bis hin zu erhöhter Suizidneigung im Vordergrund.
"Ultra Effect" ist in Deutschland nicht zugelassen und nicht verkehrsfähig. Das LGL betonte, dass der Handel mit diesem Präparat strafbar ist, und warnt dringend vor einer Einnahme. Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden wurden über das Schnellwarnsystem für Arzneimittel informiert.
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