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Macrogol-ratiopharm jetzt erstattungsfähig

Macrogol-ratiopharm* darf seit 18. Dezember 2008 in medizinisch notwendigen Fällen verordnet werden, Patienten müssen fünf Euro zuzahlen. Die Regelung gilt für folgende Indikationen:

  • Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- und Opioidtherapie und in der Terminalphase.
  • Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.

*ratiopharm GmbH, Graf-Arco-Str. 3, 89079 Ulm, Internet: www.ratiopharm.de

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