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- AZ 8/2009
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Recht
Kündigung: Das Alter kann mehr wiegen als die Betriebszugehörigkeit
(bü). Kommen für betriebsbedingte Kündigungen mehrere Arbeitnehmer in Frage, so muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Dabei werden die Kriterien (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflicht und Schwerbehinderung) gleichrangig gegeneinander abgewogen. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass das Lebensalter dabei aber besonders herauszuheben sei, weil die Situation von älteren Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt nach einer Kündigung besonders schwierig sei. Im speziellen Fall ging ein 50jähriger Arbeiter (der erst 7 Jahre im Betrieb war) erfolgreich gegen eine Kündigung an, die er deswegen erhalten hatte, weil er gegen einen jüngeren Kollegen (der aber bereits 11 Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen konnte) den Kürzeren gezogen hatte. (Ob der Sachverhalt seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ebenso beurteilt worden wäre, brauchte nicht entschieden zu werden.)
Az.: 8 Sa 437/06
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