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DAZ aktuell
Deutsche BKK erzürnt über Apotheker und Ärzte
Seit 2007 sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, rabattierte Arzneimittel abzugeben, wenn eine Kasse Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen und der Arzt nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arzneimittel verordnet hat. "Mittlerweile wird in zwei von drei Fällen das vorgeschriebene Medikament verkauft", sagt Andreas Manthey, Leiter Arzneimittel und Apotheker bei der Deutschen BKK. Dies reiche jedoch noch nicht. "Viele Apotheker haben noch nicht verstanden, dass sie für die Ausgaben der Krankenkassen – und damit für das Überleben unseres Gesundheitssystems – eine gesetzliche Mitverantwortung tragen", kritisiert Manthey.
Zudem habe die Deutsche BKK 2000 Ärzte identifiziert, die auf 60 Prozent ihrer Rezepte den Medikamentenaustausch ausgeschlossen haben. Diese Ärzte müssten mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen rechnen. Auch die Apotheker, die fahrlässig mit der Rabattregelung umgegangen sind, müssten zahlen: Sie sollen die Differenz zwischen dem abgegebenen teuren Arzneimittel und dem Rabattmedikament erstatten, kündigte die größte deutsche Betriebskrankenkasse an.
Die Deutsche BKK geht davon aus, dass ihr durch die "Gesetzesverletzungen" der Apotheker jährlich zwei Millionen Euro an Einsparungen verloren gehen. Eine weitere Million möglicher Einsparungen versickere, da in 15 Prozent der Fälle der Arzt den Austausch verhindere. Auf das gesamte System der gesetzlichen Krankenversicherungen betrachtet entstehe durch die Austausch-Verweigerer ein Schaden in Höhe von jährlich ca. 210 Millionen Euro, so die Kasse.
Kommentar: Danke, BKK, für die Ohrfeige
Mit dieser diffamierenden Pressemitteilung schlägt die Deutsche BKK Apothekern und Ärzten, die sich täglich redlich darum bemühen, Erfüllungsgehilfen der Kassen zu sein und die Rabattverträge zu erfüllen, ins Gesicht. Es mag den einen oder anderen Apotheker oder Arzt geben, der sich über die Rabattverträge hinwegsetzt, aut idem nicht zulässt bzw. das rabattierte Arzneimittel nicht abgibt. Aber die Mehrheit opfert Zeit, Nerven und Geld, um den zum Teil irrsinnigen Rabattverträgen der Kassen gerecht zu werden. Noch immer bedeuten diese Verträge in der Apotheke teure Software-Änderungen, lange Beratungs- und Überzeugungsgespräche mit Kunden und ein Mehr an Logistikaufwand. Ohne den unermüdlichen Einsatz der meisten Apothekerinnen und Apotheker wären die Rabattverträge nie zum Laufen gekommen. Ich erinnere an das AOK-Desaster vor über einem Jahr, wo Minihersteller von Null auf Hundert den bundesrepublikanischen Markt hätten beliefern sollen. Ich erinnere auch daran, wie Apothekerinnen und Apotheker täglich in mühsamen Kundengesprächen Überzeugungsarbeit leisten, dass die billigeren blauen Dragees genauso gut sind wie die teureren blauen Tabletten – alles nur um ein paar Cent für die Kassen zu sparen. Und dann diese Ohrfeige. Dabei liegen bis heute keine Zahlen auf dem Tisch, wie hoch das Einsparungspotenzial tatsächlich ausfällt. Aber die BKK weiß schon, dass, so die Pressemitteilung, "durch die Austausch-Verweigerer ein Schaden in Höhe von jährlich ca. 210 Millionen Euro" entsteht.
Bei aller Frechheit dieser Meldung weist die Pressemitteilung auch ein Schmankerl auf, auf das wir die BKK festnageln sollten. Dort heißt es nämlich: "Auch die Apotheker, die fahrlässig mit der Regelung umgegangen sind, müssen zahlen: Sie haben die Differenz zwischen dem abgegebenen teuren Arzneimittel und dem Rabattmedikament zu erstatten." Das wäre schön, wenn’s so wäre, und ein wirtschaftlich korrektes Vorgehen. Die Kassen dagegen retaxieren bekanntlich auf Null. Das heißt, obwohl der Patient ein vergleichbares Arzneimittel (und möglicherweise sogar ein besseres und/oder preisgünstigeres) erhalten hat, bezahlt die Kasse dafür nichts – nicht einmal die Differenz. Wo gibt es sonst so etwas?
Peter Ditzel
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