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Berufspendler können sich freuen – aber wie lange?

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit Anfang 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale aufgehoben, weil sie den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Der Arbeitsweg kann jetzt auch rückwirkend wieder ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden. Die Finanzämter müssen in den nächsten Monaten die zu viel gezahlten Steuern an die rund 20 Millionen Berufspendler zurückerstatten – maximal 585 Euro pro Arbeitnehmer. Allerdings ist unklar, ob die Regierung die Pendlerpauschale nun demnächst ganz streicht oder die Entfernungspauschale pro Kilometer reduziert.

Die Karlsruher Richter hatten moniert, es sei widersprüchlich, dass Arbeitnehmer, die bis zu 20 Kilometer von der Arbeitsstelle entfernt wohnen, ihre Fahrtkosten gar nicht absetzen können, während eine Härtefallregelung ab dem 21. Kilometer greift.

Das Urteil gilt rückwirkend zum 1. Januar 2007 – so lange, bis diese oder die nächste Regierung eine andere Regelung trifft. Da die Rückzahlung durch die Finanzämter für die Jahre 2007 bis 2009 voraussichtlich zu Steuerausfällen von rund 7,5 Mrd. Euro führen wird, diskutieren Politiker und Experten über die Abschaffung oder eine Senkung von jetzt 30 Cent auf 15 oder 20 Cent pro Kilometer.

Die Finanzämter werden alle zu viel bezahlten Steuern voraussichtlich bis Mai 2009 erstattet haben. Die Politik befürwortet eine schnelle Rückzahlung, um die Konjunktur anzukurbeln.

Tab.: Maximale Rückerstattungen für das Jahr 2007 bei einem Jahresbruttogehalt von 15.000 Euro bzw. 30.000 Euro
Entfernung zur
Arbeit (km)
Jahresbrutto
15.000 €
Jahresbrutto
30.000 €
5
71
106
10
140
210
15
207
315
20
273
419
30
258
415
50
227
406
75
37
396
100
0
385
Annahmen: Werbungskostenpauschbetrag ausgeschöpft, Vorsorge- und Sonderausgabenpauschale voll ausgeschöpft, Fahrten mit eigenem Pkw. Quelle: FTD, Bund der Steuerzahler

Was können Sie erwarten?

Die Steuererstattung ist abhängig von der Länge des Arbeitsweges und der Höhe des Einkommens (siehe Tab.); sie beträgt maximal 585 Euro. Grundsätzlich gilt als Faustregel: Je höher das Bruttogehalt und je länger der Weg, desto höher fällt die Rückzahlung aus. Da die absetzbaren Fahrtkosten steuerlich auf 4500 Euro begrenzt sind, kann es bei sehr langen Wegen auch zu rückläufigen Effekten kommen. Das betrifft besonders niedrige Einkommen.


Dr. Sigrid Joachimsthaler

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Steuerrückerstattung für 2007: Hier unterscheidet der Bund der Steuerzahler drei Gruppen von Betroffenen:

1. Wer in der Steuererklärung 2007 die Wegstrecke zur Arbeit vom ersten Kilometer an angegeben und einen Steuerbescheid mit Vorläufigkeitsvermerk erhalten hat, bekommt die zu viel gezahlten Steuern automatisch zurück – laut Bundesfinanzministerium möglichst bis März 2009.

2. Wer die ersten 20 Kilometer nicht angegeben hat oder die Aufwendungen gar nicht eingetragen hat, muss dem Finanzamt jetzt die längere bzw. gesamte Strecke mitteilen.

Für die Steuererklärung 2008 gilt: Tragen Sie die volle Wegstrecke ab dem ersten Kilometer ein.

Freibetrag 2009: Wenn Sie im nächsten Jahr direkt vom Steuerrabatt als Pendler profitieren möchten, lassen Sie sich den Freibetrag in voller Höhe rasch eintragen.

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