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ADA weigert sich nicht
Hasse betonte erneut: "Nicht der ADA, sondern Adexa weigert sich, an den Verhandlungstisch zu kommen. Der ADA verwahrt sich lediglich gegen Verhandlungen auf dem Marktplatz". Insoweit seien die Unterzeichner eines Adexa-Aufrufs, der ADA möge an den Verhandlungstisch zurückkehren, falschen Aussagen auf den Leim gegangen.
In einer Presseinformation erklärt der ADA-Vorsitzende wörtlich: "In einem Tarifgespräch am 19. September 2008 in München am Rande des Apothekertages haben wir Adexa nochmals aufgefordert, endlich an den Verhandlungstisch zu kommen. Denn nur dort können Angebote ausgetauscht und diskutiert werden. Es kann nicht angehen, dass sich die beiden Vorsitzenden der Gewerkschaft nach dem Gebaren von Kindern im Sandkasten hinstellen, mit dem Fuß aufstampfen und immer wieder fordern: Wir wollen erst ein schriftliches Angebot. Ein schriftliches Angebot wird der ADA nicht abgeben. Denn egal wie das Angebot im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen aussieht, wird es bei einer Forderung nach einer Erhöhung um acht Prozent nie den Vorstellungen der Gewerkschafterinnen entsprechen mit der Folge, dass Adexa auch dann nicht an den Verhandlungstisch kommen wird.
Auch sollten sich die Unterzeichner des Aufrufs bewusst sein, dass es die Apothekeninhaber sind, die die Gehälter zahlen, die die Rahmenbedingungen und die Erhöhung mit Adexa verhandeln, und die wohl erwarten können, dass jemand, der etwas fordert, sich auch den Gepflogenheiten entsprechend benimmt.
Zudem sind die Unterzeichner des Aufrufs von Adexa wohl nicht über die von Adexa gegen den ADA eingereichte Klage wegen einer Schlichtung im Rahmen der noch nicht geführten Gehaltstarifverhandlungen nach § 21 Bundesrahmentarifvertrag informiert worden. Denn dann müsste ihnen auch bewusst sein, dass sich gerichtliche Auseinandersetzungen und Tarifverhandlungen ausschließen. Der ADA hat am 19. September 2008 Adexa einen Vorschlag zur Beendigung dieses Rechtsstreits unterbreitet."
Der ADA ist verpflichtet, so Theo Hasse, die Interessen und die wirtschaftliche Situation der Arbeitgeber sorgsam im Auge zu behalten. Von größter Bedeutung seien dabei die Verhandlungen zwischen dem DAV und den Krankenkassen zum gesetzlichen Abschlag. Sofern die endgültige Höhe des Abschlags 2,30 Euro übersteigen sollte, könnte dies verheerende Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben, so Hasse.
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