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- DAZ 31/2008
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DAZ aktuell
Sanktionen nicht ausgeschlossen
Pseudo Customer sei eine Hilfe im Fortbildungsalltag und keine Kontrolle, heißt es in dem Schreiben. Wer allerdings der Beratungspflicht überhaupt nicht nachkomme, der gefährde erst seine Patienten, dann seinen Beruf bzw. seine Apotheke und letztlich auch den gesamten Berufsstand in seiner heutigen Form. "Wir brauchen nicht auch noch das Wasser auf die Mühlen unserer Kritiker liefern", so Hanke. Der Patient setze gute Beratung schlicht voraus. Schlechte und – mehr noch – keine Beratung seien im Gegenteil dazu geeignet, die Unterstützung und die Akzeptanz durch Verbraucher und Politik zu gefährden. In seiner Sitzung vom 17. Juli habe sich der Kammervorstand daher dafür ausgesprochen, bei wiederholtem Verstoß gegen die Beratungspflicht die Anonymität beim Pseudo Customer Besuch aufzuheben und gegebenenfalls berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Die genaue Ausgestaltung der Vorgehensweise werde derzeit erarbeitet. Eine Stellungnahme der Kammer hierzu war bis zum Redaktionsschluss der DAZ leider nicht zu erhalten.
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