DAZ aktuell

Festbetragsanpassung beschlossen

BERLIN (ks). Ab 1. Juni 2008 gelten für 71 Festbetragsgruppen neue Festbeträge. Sie sollen den Kassen zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 390 Mio. Euro pro Jahr verhelfen. Für 47 dieser Gruppen wird es zudem neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen geben. Dies gaben die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen am 11. April bekannt.

Die Bemühungen der Pharmaverbände, die Spitzenverbände zu einem Verzicht auf die nächste Anpassungsrunde zu bewegen, sind im Sande verlaufen. Nach der jährlichen Überprüfung des Festbetragsmarktes mit seinen 441 Festbetragsgruppen, kamen die Kassen zu dem Ergebnis, dass die Festbeträge in 59 Gruppen aufgrund der Marktdynamik abzusenken sind. In zwölf Gruppen wird der Festbetrag zum Zweck der gesicherten Versorgung angehoben, in acht Gruppen wird er aufgrund mangelnder Besetzungszahlen aufgehoben. Die Spitzenverbände betonten, dass auch nach diesen Festsetzungsbeschlüssen in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet werde. Auch das Zusammenwirken von Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen sei angemessen berücksichtigt worden, "um auch weiterhin einen wirksamen Preiswettbewerb zu unterstützen".

Mit ihren nun erfolgten Beschlüssen sind die Spitzenverbände der Krankenkassen zum letzten Mal ihrem gesetzlichen Auftrag zur Festsetzung von Arzneimittel-Festbeträgen und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen nachgekommen. Ab 1. Juli 2008 werden beide Aufgaben vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen wahrgenommen.

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