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AOK-Chef: Fonds kann 2009 starten
Die Konvergenzklausel, die dafür sorgen soll, dass Bundesländer mit eher reichen Krankenkassen im Rahmen des Finanzausgleichs künftig nicht mehr als 100 Mio. Euro zusätzlich pro Jahr an ärmere Länder zahlen müssen, sorgt noch immer für Zwist. Bayern hatte die Klausel im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt – doch nun ergab ein im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstelltes Gutachten der Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem und Eberhard Wille, dass die Klausel nicht sinnvoll umgesetzt werden kann. Die Autoren raten daher, von ihr Abstand zu nehmen.
Ahrens begrüßt diese Einschätzung, denn auch er hält wenig von der Konvergenzklausel. Aus seiner Sicht beeinträchtigt sie die Ziele des neuen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), der den Fonds ab dem kommenden Jahr flankieren soll. Und dessen Funktionieren sei neben der 100-prozentigen Finanzausstattung wichtige Voraussetzung für einen praktikablen Fonds. Würden nun Krankenkassen für Versicherte mit gleichen Risiken – also identischem Alter, Geschlecht und Erkrankungen – je nach Bundesland unterschiedlich hohe Finanzmittel aus dem Fonds zugewiesen werden, entstünden Verwerfungen, die sachlich nicht begründbar seien, warnte Ahrens. Eine Umsetzung der Konvergenzklausel mache den RSA und den Gesundheitsfonds daher rechtlich angreifbar.
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