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- AZ 25/2008
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KKH-Chef verteidigt Arzneimittelversandhandel
Kailuweit forderte, schwarze Schafe konsequent zu identifizieren und zu bestrafen – ohne dabei jedoch gleich eine ganze Versandform zu diskreditieren: "Seriöse Arzneimittel-Anbieter im Internet-Versandhandel dürfen nicht mit kriminellen Arzneimittelfälschern in einen Topf geworfen werden." Auch bei Bedarf müssten die Kontrollen verschärft werden, um illegalen Medikamentenhandel noch wirksamer zu unterbinden. Kailuweit betonte, dass beim Arzneimittelverkauf die Gesetzmäßigkeiten der freien Marktwirtschaft gelten müssten – dies komme letztlich auch den Versicherten zugute.
Der KKH-Chef verwies zudem auf zahlreiche Kooperationen der Krankenkassen mit unterschiedlichen Versandapotheken. Patienten, die ihre Medikamente online bestellen möchten, sollten daher auch auf die Informationen ihrer jeweiligen Krankenkasse achten. Erst kürzlich hatte Kailuweit bei einem Kongress der deutschen Versandapotheker (BVDVA) eingeräumt, dass für die Kassen bestenfalls Kooperationen mit EU-ausländischen Apotheken Sinn machten, da für sie nicht die deutschen Festpreise für rezeptpflichtige Arzneimittel gelten. Deutsche Versandapotheken bedeuteten für die hiesigen Kassen dagegen keinen "Mehrwert". Ob DocMorris und andere holländische Versender tatsächlich nicht an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Der Bundesgerichtshof wird sich dieser Frage voraussichtlich bald in einem Revisionsverfahren annehmen..
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