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- AZ 17/2008
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Patientenvertreter bleiben ohne Stimme
Die Regierung verweist darauf, dass nach der Patientenbeteiligungsverordnung die anerkannten Organisationen die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einvernehmlich bestimmen: Mindestens die Hälfte der Patientenvertreter sollen danach Betroffene sein – diese seien "dann aber naturgemäß häufig auf bestimmte Indikationen und Krankheitsbilder beschränkt", heißt es in der Antwort. Hier seien sie Experten in eigener Sache, können fundierte Stellungnahmen abgeben und beispielsweise an der Erarbeitung von Richtlinien mitwirken. Jedoch, so die Regierung, treten die Vertreter aus den Selbsthilfegruppen in der Regel nur für die Belange ihrer Mitglieder ein, d. h. ihre Interessen und Kompetenzen beziehen sich auf ein Krankheitsbild und berücksichtigen nicht die Belange aller Patienten..
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