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- AZ 17/2008
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Nicht ohne (m)einen Ehevertrag!
Die ewige Liebe findet sich selten: In Deutschland wird mittlerweile fast jede zweite Ehe geschieden. Jedoch scheint dieser Befund wenig abschreckend zu sein, denn vier von fünf Deutschen heiraten mindestens einmal in ihrem Leben. Offensichtlich lassen Menschen sich stärker von Gefühlen als von Statistiken leiten.
Anders der Gesetzgeber. Er hat auf den empirischen Befund reagiert und die Spielregeln für das Auseinandergehen von Eheleuten jetzt neu geordnet. Die Reform des Unterhaltsrechts ist ein fundamentaler Schritt, der bisher in der Öffentlichkeit nur wenig Beachtung gefunden hat. Wenn von dieser Reform die Rede ist, dann wird gelobt, dass die Kinder die Gewinner sind. "Das ist zutreffend, aber nur die halbe Wahrheit", erläutert Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. "Zu den Gewinnern gehören auch die Ehemänner, Verlierer sind die Ehefrauen", so Uerlings weiter. Das neue Recht hat die Stellung desjenigen Ehepartners, der sich um die Erziehung der Kinder kümmert und dafür berufliche Ziele zurückstellt – und das sind immer noch in den meisten Fällen die Frauen -, entscheidend geschwächt.
Änderung bei Unterhaltszahlungen
Das Leben von Millionen Müttern wird sich nun nach einer Scheidung sehr viel drastischer ändern als bisher. Die finanzielle Absicherung geschiedener Mütter steht nach dem neuen Unterhaltsrecht hinter derjenigen der (ehelichen wie nichtehelichen) Kinder des Mannes zurück. Väter müssen deshalb ihrer früheren Frau voraussichtlich keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn die gemeinsamen Kinder nicht krank und älter als drei Jahre alt sind und sich darüber hinaus eine Betreuung finden lässt. Nach bisherigem Recht konnte eine Mutter bis zum achten Lebensjahr der Kinder ganz zu Hause bleiben und musste bis zum fünfzehnten Lebensjahr nur in Teilzeit arbeiten. So lange hatte sie üblicherweise Anspruch auf Unterhalt vom geschiedenen Ehemann.
Schluss mit der Versorgungsehe
Mit der Versorgungsehe für die Frau ist jetzt also Schluss. Frauen, die für die Erziehung von Kindern ihren Beruf aufgeben, müssen sich nun vor dem finanziellen Absturz schützen. Das geht durch einen Ehevertrag, der vor dem Notar geschlossen wird und die Rechte der Mutter sichert. Man kann ihn vor, aber auch noch während der Ehe schließen. Ohne die Mitwirkung des Notars sind Vereinbarungen über den Unterhalt nicht wirksam. Im notariellen Ehevertrag kann vor allem vereinbart werden, wie lang die Ehefrau nach der Scheidung über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Anspruch auf Unterhalt haben soll. Uerlings erläutert dazu: "Was der Ehevertrag darüber hinaus im Einzelnen zur Absicherung der Frau vorsieht, hängt ganz von den Umständen des Einzelfalls ab." Hier sollte eine eingehende Beratung beider Eheleute beim Notar stattfinden, um eine optimale und maßgeschneiderte Lösung zu finden..
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