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- AZ 17/2008
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Neue Pflegeversicherung ab Juli
Pflegestufe "0" – Für Menschen mit erheblich eingeschränkter "Alltagskompetenz" (etwa Demenzkranke) wird die – bisher maximal 460 Euro jährlich betragende – zusätzliche Leistung bis auf 2400 Euro erhöht. Das gilt auch schon dann, wenn nur ein "Betreuungsbedarf" besteht, aber noch kein "erheblicher Pflegebedarf", der die Zahlung von Pflegegeld zur Folge hätte.
Pflegestufen I bis III – Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen durch gelernte Kräfte werden angehoben. Weitere Erhöhungen folgen 2010, 2012 und 2015 (danach alle drei Jahre). Die Steigerungen ab Juli 2008 sind im Kasten aufgelistet.
Auch die Leistungen der Kurzzeitpflege sind angehoben worden, ebenso die Leistungen zur Tages- und Nachtpflege.
Neu ist auch, dass es jetzt leichter möglich ist, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten: Die sogenannte Vorversicherungszeit, die ein Pflegebedürftiger zu erfüllen hat, ist von fünf auf zwei Jahre verkürzt worden.
Will ein pflegender Angehöriger oder Bekannter Urlaub machen, so finanziert die Krankenkasse bis zu vier Wochen im Jahr eine "Verhinderungspflege". Dafür muss er nunmehr nicht schon zwölf Monate lang gepflegt haben – es genügen sechs Monate. Und die für die Pflegetätigkeit fälligen – von der Kasse gezahlten – Rentenversicherungsbeiträge laufen auch während des Urlaubs weiter.
Bundesweit werden Pflegestützpunkte eingerichtet, die Auskunfts- und Beratungsstellen für alle Fragen der Pflegeversicherung sein werden: von der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim bis hin zum Essen auf Rädern. Die Krankenkassen sollen darüber hinaus ab 2009 eine individuelle Pflegeberatung durch ihre "Fallmanager" bieten.
Laien-Pflegekräfte, die Arbeitnehmer sind, haben Anspruch auf eine "Pflegezeit": Sie können sich (in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten) insgesamt bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. Sie beziehen zwar kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert. – Wird jemand unerwartet zum Pflegefall, so können Beschäftigte, unabhängig von der Pflegezeit, kurzzeitig eine Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage beanspruchen.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen von 1,7% auf 1,95% – für Kinderlose von 1,95% auf 2,2% – des Gehalts oder der Rente..
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