(bü). Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht berechtigt, ihren Mitgliedern, die sich abgemeldet hatten, in einem Brief mitzuteilen, dass ab Januar 2009 von allen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrag erhoben werde. Zwar geht der Gesundheitsfonds ab 2009 von einem einheitlichen Grundbeitrag aus. Doch müssen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, wenn sie mit den zentralen Zuweisungen aus dem Beitragstopf nicht auskommen. Umgekehrt können sie die Beiträge senken, wenn sie Überschüsse erwirtschaftet haben. Eine generalisierende Aussage zur Beitragshöhe ist also irreführend.
(LSG Rheinland-Pfalz,
L 5 ER 289/07 KR)
AZ 2008,
Nr. 17, S. 7, 21.04.2008
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