- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 32/2007
- Hamburger Apothekerverein
DAZ aktuell
Hamburger Apothekerverein
City BKK darf nicht für DocMorris werben
HAMBURG (tmb). Am 1. August bestätigte das Landessozialgericht Hamburg das erstinstanzliche Urteil, das der City BKK untersagt, Werbung für die Versandapotheke DocMorris zu betreiben. Dies teilte der Hamburger Apothekerverein am 3. August mit. Dieser Erfolg für den Verein ist das Ergebnis eines mittlerweile fast sechs Jahre währenden Rechtsstreits mit der Krankenkasse.
Der Hamburger Apothekerverein hatte sich bereits 2001 um eine einstweilige Anordnung gegen die Werbung der City BKK für DocMorris bemüht, die dann 2002 erlassen wurde. Im Hauptsacheverfahren war ein zunächst vom Gericht angestrebter Vergleich nicht zustande gekommen. Daraufhin hatte das Sozialgericht Hamburg die Werbung in seinem Urteil vom 10. April 2006 untersagt (Aktenzeichen S 28 KR 167/03, siehe Bericht in DAZ 2006, Nr. 19). Dieses Urteil wurde nun in der zweiten Instanz vom Landessozialgericht Hamburg bestätigt (Aktenzeichen L 1 KR 16/06). Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen, die Kosten des Verfahrens wurden der City BKK auferlegt.
Die City BKK hatte sich mit dem folgenden Text an ihre Mitglieder gewandt: "Übrigens: Die Zuzahlungen bei Arzneimitteln sind in den Niederlanden nicht üblich, weshalb Sie für Ihre rezeptpflichtigen Medikamente auch keine Zuzahlung zu leisten brauchen. Sie sparen also kräftig mit!" – Dies habe auch das Gericht als Beeinflussung betrachtet. Außerdem teile das Gericht die Einschätzung, wonach den Krankenkassen die namentliche Nennung einzelner Apotheken als Bezugsquellen für Arzneimittel sowohl nach alter als auch nach neuer Fassung des Hamburger Arzneiliefervertrages untersagt sei. Der ergänzende Hinweis auf die Rechte und Pflichten der Krankenkassen ändere daran nichts.
Hintergrund des Verfahrens ist der Hamburger Arzneiliefervertrag, der eine Wohlverhaltensklausel der Vertragspartner enthält. Eine weitere Besonderheit ist die Vereinbarung, dass der Vertrag auch nach einer Kündigung fortbesteht, bis ein neuer Vertrag geschlossen wird. Zum Ausgang des Verfahrens äußerte sich Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, gegenüber der DAZ. Er hoffe, dass die Entscheidung auch andere Krankenkassen in Zukunft davon abhalten werde, für einzelne Apotheken zu werben.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.