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Zweiter Anlauf für das Verbraucherinformationsgesetz

BERLIN (ks). Der Bundestag hat am 5. Juli in 2./3. Lesung das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verabschiedet. Dies ist bereits der zweite Anlauf für das Gesetz, dessen Ausfertigung der Bundespräsident vor rund sieben Monaten verweigert hatte. Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem "Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz".

Die verfassungsrechtlichen Bedenken Horst Köhlers gegen den Vorgänger-Entwurf sind nach Auffassung der Bundesregierung nunmehr ausgeräumt. Inhaltliche Änderungen hatte dies nicht zur Folge. Das Gesetz implementiert einen stärkeren Informationsanspruch für Jedermann gegenüber Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Verbraucher erhalten erstmals einen bundesweit einheitlichen Anspruch auf Zugang zu verbraucherrelevanten Behördeninformationen. Sie können beispielsweise bei den zuständigen Behörden nachfragen, wie die Pestizidbelastung von bestimmten Gemüsesorten oder die Abfüllpraxis bestimmter Unternehmen bei Fertigverpackungen ist – die Behörden müssen antworten, und zwar auch unter Nennung von Namen. Bei Lebensmittelskandalen soll sich der Bürger ebenfalls einen besseren Zugang zu Behördeninformationen verschaffen können.

Verbraucherverbände und Opposition gehen die beschlossenen Regelungen allerdings nicht weit genug. "Die Chance für einen Schritt nach vorne wurde vertan", erklärte die Chefin des Bundeszentrale Verbraucherverbandes, Professor Edda Müller. So hätten Unternehmen weiterhin keine Auskunftspflicht zum Beispiel über den Einsatz von Gentechnik oder über Tierversuche bei der Herstellung. Bemängelt wird von den Gegnern des VIG zudem, dass es zu viele Ausnahmeregelungen gebe.

Aus Sicht Seehofers stellt das nun verabschiedete Gesetz hingegen einen gelungenen Kompromiss aus den Diskussionen der vergangenen sechs Jahre dar: "Wer jetzt das VIG durch immer neue Änderungsanträge gezielt schlecht redet, handelt nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher". Der Minister stellte zugleich klar, dass das VIG in zwei Jahren genau dokumentiert und evaluiert werde. Im Licht der dann gewonnenen Erfahrungen könne entschieden werden, ob und wo Nachbesserungen erforderlich seien.

Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zuvor muss sich der Bundesrat noch abschließend mit dem – nicht zustimmungsbedürftigen – Gesetzentwurf befassen. Die nächste Sitzung der Länderkammer findet allerdings erst am 21. September statt.

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