Gutschein-Aktionen
Versandapotheken wie die niederländische DocMorris-Apotheke und die Europa-Apotheek Venlo, aber auch die deutsch-schweizerische Zur-Rose-Apotheke machten es vor: Kunden, die dort ihre Rezepte einreichen, erhalten als Belohnung Einkaufsgutscheine über fünf Euro und mehr. Gerichte mussten sich bereits mit diesen Fällen befassen, aber die Versender fanden immer wieder neue Varianten, wie sie die gerichtlichen Beschlüsse glaubten umgehen zu können.
Die deutsche Sanicare-Versandapotheke, Bad Laer, will jetzt bei den Gutscheinaktionen kräftig mitmischen. Sie ließ in einer aktuellen Pressemitteilung verkünden, dass sie – nach einer Partnerschaft mit Tchibo im März – jetzt mit der Drogeriekette "Ihr Platz" (in Berlin "Drospa") eine Marketingkooperation gestartet hat: Die Drogeriekette verteilt in ihren Filialen 6,9 Millionen Sanicare-Flyer, in denen nicht nur das Drogeriesortiment, sondern auch OTC-Arzneimittel aus der Sanicare-Apotheke beworben werden. "Sparen Sie die komplette Rezeptzuzahlung" heißt es auf dem Prospekt, womit Sanicare herausstellt, dass sie die einzige Apotheke sei, die mit teilnehmenden Krankenkassen ein Kooperationsmodell habe, bei dem der Patient die gesamte gesetzliche Zuzahlung (bis zu 10 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel) sparen könne.
Damit nicht genug. Wenn der Kunde OTC-Arzneimittel im Wert von 50 Euro bei Sanicare bestellt, erhält er noch einen Gutschein über 5 Euro, den er dann in einer der Drogeriefilialen einlösen kann.
Ist das der von unserer Regierung gewünschte Wettbewerb? Wie muss man diese Aktionen wettbewerbsrechtlich beurteilen?
Peter Ditzel
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