Stellungnahme*
Richtig ist, dass sich die Tarifvertragsparteien im Dezember 2006 darauf geeinigt haben, zunächst die endgültige Fassung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) abzuwarten und sich dann zu Gehaltsverhandlungen zusammenzufinden.
Richtig ist auch, dass sich ADEXA im Hinblick auf die Gehaltsforderungen kompromissbereit gezeigt hat – auch im Vergleich zu Forderungen anderer Branchen.
Davon, dass ADEXA "die ökonomische Situation der Apotheken völlig verkennt", wie der Arbeitgeberverband ADA behauptet, kann keine Rede sein. Bereits im Februar lagen die Fakten zum GKV-WSG auf dem Tisch, verbunden mit der erleichternden Erkenntnis über deutlich geringere Belastungen der Apotheken als ursprünglich geplant. Eine genaue Darstellung der Gesetzesänderungen hat ADEXA den Arbeitgebern präsentiert, ebenso eine Darstellung der Mindestlöhne im Vergleich zu den Einkommen in öffentlichen Apotheken. Insofern ist die ADEXA-Tarifkommission durchaus mit Mindeststandards vertraut.
Bedauerlich wäre eine Haltung der Arbeitgeberseite, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet, die Konsequenzen gesetzlicher Änderungen allein zu schultern. Dies bezieht sich sowohl auf den zusätzlichen Arbeitsaufwand, den das GKV-WSG mit sich bringt als auch auf die Stagnation der Gehälter. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist dies nicht mehr verständlich zu machen – insbesondere angesichts der Reallohnverluste, die schon in der Vergangenheit hingenommen werden mussten. Damit tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen überproportionalen Anteil am Arbeitgeberrisiko.
"Der Blick auf das Machbare" sollte in diesem Zusammenhang auch bedeuten, dass sich die Verteilung der Lasten gerecht gestaltet und sich das Augenmerk wieder verstärkt auf den Erhalt der Motivation von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern richtet für die zwingend notwendige pharmazeutische Beratung.
Tanja Kratt
ADEXA Gesamtvorstand, 2. Vorsitzende*
Zur Pressemitteilung des ADA vom 5. April 2007 in DAZ Nr. 14, Seite 34
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