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Reform des Ehegattensplittings
Das ursprüngliche Motiv für das 1958 eingeführte Ehegattensplitting war sicherlich der Schutz der Familie. Denn wer heiratete, der bekam in aller Regel auch Kinder. Heute besteht diese Regelung immer noch, auch wenn immer mehr Ehepaare kinderlos bleiben.
Beim Ehegattensplitting werden beide Einkommen zusammengerechnet, durch zwei geteilt und nach der Splittingtabelle versteuert. Der Steuervorteil ist am größten, wenn nur ein Partner ein Einkommen hat; bei gleichen Einkommen ist er null. Gegen das Ehegattensplitting werden folgende Kritikpunkte ins Feld –geführt:
- Es bevorzugt die traditionelle Alleinverdiener-Ehe.
- Unverheiratete Eltern und Alleinerziehende profitieren nicht vom Ehegattensplitting.
- Spitzenverdiener haben höhe–re Steuervorteile als Geringverdiener.
- Es demotiviert verheiratete Frauen, eine eigene Arbeit aufzunehmen, weil dadurch der Steuervorteil abnimmt.
Alternative: Familiensplitting Pofalla will das Ehegattensplitting nicht ganz abschaffen, sondern plädiert für ein Familiensplitting, bei dem das Einkommen auf die Ehepartner und die Kinder verteilt wird. Durch die Reform soll das Finanzvolumen von jährlich rund 20 Mrd. Euro nicht erhöht werden.
43% der Ehen, die vom Ehegatten–splitting profitieren, sind kinderlos. Auf sie entfallen 35% der steuerlichen Entlastung.
39% aller Ehen sind Alleinverdiener-Ehen. Sie erhalten 61% des Splitting-Finanzvolumens. Eine Alleinverdiener-Ehe spart durch Ehegattensplitting durchschnittlich 2800 Euro, eine Doppelverdiener-Ehe 1200 Euro.
93% der steuerlichen Entlastung gehen an Ehepaare im Westen.
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