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Pharmazeutisches Recht
Hamburg: – Satzungsänderung der Apothekerkammer
Die Satzung der Apothekerkammer Hamburg vom 27. November 1995 (Amtlicher Anzeiger 1996 Seite 1673), genehmigt durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 2. April 1996, wird geändert. § 5 Absatz 1 Satz 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
"(1) Die Jahresbeiträge der Inhaber und Pächter werden gestaffelt nach dem Warenumsatz ihrer Apotheke, gegebenenfalls nach den jeweiligen Warenumsätzen ihrer Apotheken im Vorjahre festgesetzt."
Die vorstehende Änderung der Satzung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Kammerversammlung hat die vorstehende Änderung der Satzung am 15. November 2005 beschlossen. Sie wurde am 28. Dezember 2005 gemäß § 57 in Verbindung mit § 19 Absatz 2 Ziffer 1 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HmbKGH) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. Seite 495) durch die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt.
Ausgefertigt, Hamburg, den 30. Dezember 2005 Rainer Töbing Präsident der Apothekerkammer Hamburg
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