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Betriebsratswahl: Durch Filialen mehr Betriebsräte möglich
Wählbar ist ein Betriebsrat bereits in Betrieben, in denen fünf Arbeitnehmer arbeiten (§ 1 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG). Das bedeutet, dass selbst in kleineren Apotheken, zu denen eine Filiale gehört, in der Regel eine Betriebsratswahl möglich ist. Für die Hauptapotheke und die Filiale(n) ist nämlich ein gemeinsamer Betriebsrat zu wählen, weil nach § 4 Absatz 1 BetrVG ein Hauptbetrieb und ein Betriebsteil (hier: die Filiale), der vom Hauptbetrieb räumlich nicht weit entfernt ist (was ja bei Apotheken nach § 2 Absatz 5 Satz 2 Apothekengesetz vorgeschrieben ist), zusammen einen Betrieb im Sinne des BetrVG bilden.
Damit kommen deutlich mehr Apotheken in Dimensionen, die die Gründung eines Betriebsrates zulassen – und die Angestellten sollten dies aufgrund der besonderen Anforderungen, die ein Filialverbund an seine Angestellten stellt, auch tun!
Gründe für Betriebsräte
...gibt es viele. Hier sind nur einige Beispiele, die wir aus der täglichen Rechtsberatungspraxis genommen haben.
- Sie sind in Ihrer Apotheke mit Umstrukturierungen konfrontiert, auf die Sie keinen Einfluss haben. Der Apothekenleiter gründet eine Filiale und lässt den Umstrukturierungen Versetzungen und Kündigungen folgen, ohne dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Gründe ersichtlich sind. Sie werden im Vorfeld nicht einbezogen und haben keinerlei Einfluss. Ein Betriebsrat muss aber an dieser Stelle mit eingezogen werden!
- Sie arbeiten gerne in der Apotheke, und Arbeitszeiten waren Ihnen noch nie sehr wichtig. Die Arbeit hat Ihnen einfach Spaß gemacht. Aber alles hat seine Grenzen. Langsam ist für Sie der Punkt erreicht, an dem Sie klare Regelungen auch für Ihre Freizeit wünschen. Allein können Sie kaum eine Strukturierung der Arbeitszeiten fordern und durchsetzen. Auch dabei hilft ein Betriebsrat.
- Ohne Vorankündigung werden Überstunden angeordnet. Alle privaten Termine und Verabredungen geraten durcheinander. Sich dagegen zu wehren ist schwer. Anders mit einem Betriebsrat: Er bestimmt mit über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst und Teilzeit. Freizeit wird wieder planbar.
- Auch das gibt es oft – vor allem in Apotheken: Der längst geplante Urlaub fällt ins Wasser, weil er wider Erwarten nicht genehmigt wird. Oder: Bereits genehmigter Urlaub wird wegen "dringender betrieblicher Aufgaben" nicht gewährt. Gibt es einen Betriebsrat, entscheidet der Chef nicht allein darüber, ob und wann der Urlaub genommen werden kann.
Durch einen Betriebsrat wird der Sachverstand der Beschäftigten berücksichtigt und der Willkür unternehmerischer Entscheidungen werden Grenzen gesetzt. Wenn es trotzdem zu Kündigungen oder gar zur Betriebsschließung kommt, hat der Betriebsrat ein Wort mitzureden. "Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam", heißt es im Gesetz. Der Betriebsrat kann zum Beispiel dafür sorgen, dass es anstelle von Entlassungen vorübergehende Kurzarbeit gibt. Er kann über Alternativen zu Entlassungen verhandeln, indem Arbeit anders verteilt und organisiert wird – viele Dinge, die aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit vom Arbeitgeber nicht in Betracht gezogen werden.
Gerade in kleineren Betrieben reagieren viele Arbeitgeber empört, sobald ihre Beschäftigten ihre gesetzlichen Rechte im Betrieb einfordern. Auch bei den Mitarbeiterinnen fehlt oft das Verständnis für die Betriebsratsgründung – weil der Chef doch nicht "so schlimm"' ist. Das geht gut, solange alles im Betrieb rund läuft und alle leistungsfähig und gesund sind. Wenn jemand krank wird oder sich die Auftragslage verschlechtert, ändert sich das Blatt erfahrungsgemäß schnell.
Betriebsratswahl – leicht gemacht
Es ist einfacher geworden, Betriebsräte zu wählen. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten gilt ein vereinfachtes Wahlverfahren. Das ist nicht nur demokratischer, sondern auch preiswert für den Betrieb. Die Wahl des Betriebsrats und die gewählten Betriebsratsmitglieder sowie die Initiatoren der Wahl genießen umfangreichen gesetzlichen Schutz.
ADEXA unterstützt Mitglieder bei der Gründung eines Betriebsrates – fordern Sie unser Infoblatt an! Außerdem steht Ihnen gern eine erfahrene Kollegin oder ein Kollege zur Seite, wenn Sie es wünschen. Fragen Sie uns: Telefon 040/363829.
Minou Hansen
Rechtsanwältin bei ADEXA
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