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Pharmazeutisches Recht
Saarland: Gebührenordnung
Auf Grund §§ 4 Abs. 5, 12 Abs. 1 Saarländisches Heilberufekammergesetz (SHKG) vom 11. März 1998 (Amtsbl. S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1533 vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. S. 2874), hat die Vertreterversammlung der Apothekerkammer des Saarlandes am 29. November 2004 die folgende Änderung der Gebührenordnung beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Gebührenverzeichnisses
1. In das Gebührenverzeichnis (Anlage der Gebührenordnung) wird folgende neue Position eingefügt:
3. Fortbildung 3.1. Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung (nach Aufwand) 10 bis 100 Euro.
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt zu Beginn des auf die Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung folgenden Monats in Kraft.
Das saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales hat mit Schreiben vom 10. Dezember 2002 – Az: F1//3-4025.1-1-/04 die vorstehende Satzung genehmigt.
Die Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer des Saarlandes wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung verkündet.
Saarbrücken, den 22. Dezember 2004
M. Saar (Präsident)
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