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BVA-Info
Gehaltstarifverhandlungen: Nullnummer der Arbeitgeber
Angestellte tragen die Hauptlast
Streckenweise artete das Gespräch in langatmige Berichte über die persönliche Situation einiger Apothekenleiter aus. Dabei wurden sogar die für 2004 prognostizierten wirtschaftlichen Daten von ABDA und Treuhand von einzelnen Vertretern des ADA angezweifelt.
Im Rückblick liegt der wirtschaftliche Verlust durch das BSSichG im Jahr 2003 durchschnittlich bei rund 6000 Euro für das ganze Jahr – die Horrormeldungen von Einbußen in Höhe von 50 000 Euro sind damit als Panikmache entlarvt. Die Arbeitgeber haben nicht zuletzt ihre Verluste dadurch kompensiert, dass sie bis zu 30 000 Euro durch Kündigungen, Stundenreduktionen oder sonstige Kürzungen bei den Angestellten eingespart haben. Damit tragen die Angestellten die Hauptlast des BSSichG.
Jutta Nörenberg, Tarifexpertin des BVA, zeigte sich empört über die Haltung der Arbeitgeber. "Die Vertretung der Arbeitgeber ist sich ihrer Verantwortung in keiner Weise bewusst. Jemand, der so wenig fähig ist, von seiner persönlichen Lage zu abstrahieren, kann keine Verhandlungen führen.
Noch immer haben die Arbeitgeber nicht begriffen, dass sie Tarife für den Durchschnitt der Apotheken abschließen – nicht für diejenigen, die am stärksten betroffen sind. Für diese hat der BVA im vergangenen Jahr übrigens eine Härteklausel angeboten, um die Situation stark betroffener Apotheken abzufedern. Auch hier ist der ADA seiner Verantwortung gegenüber der eigenen Klientel nicht gerecht geworden."
Ohne gutes Personal keine Zukunft
Nach Auffassung des BVA sind die Arbeitgeber in Apotheken in einer Zeit immenser Strukturwandlung arbeitsunfähig. Unternehmerisches Denken reduziert sich in führenden Arbeitgeberköpfen offenbar auf Personalkostenreduktion um jeden Preis, obgleich weder die Zahlen des vergangenen Jahres noch die Prognosen für 2004 dies stützen. Ohne qualifiziertes, motiviertes Personal lassen sich Anforderungen der Zukunft schon gar nicht bewältigen. Eine ausführliche Hintergrundanalyse folgt in einem der nächsten BVA-Infos.
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