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Arbeitgeberchef: Zuzahlungsobergrenzen sind zu niedrig
Der Arbeitgeberpräsident begrüßte in einem Interview mit der "Welt" (Ausgabe vom 19. Januar) ausdrücklich die Einführung der Praxisgebühr und der höheren Zuzahlungen. Diese Schritte reichten jedoch nicht aus, den Beitragssatz dauerhaft zu senken. "Insbesondere die Belastungshöchstgrenzen für den Einzelnen von derzeit ein bzw. zwei Prozent sind zu niedrig", sagte Hundt.
Die Grenze müsse überprüft und einkommensabhängig gestaltet werden. Zudem müsse der Leistungskatalog auf Kernleistungen reduziert werden. Nur so ließe sich der durchschnittliche Beitragssatz auf unter 12 Prozent absenken. Die Macher des GKV-Modernisierungsgesetzes gehen davon aus, dass dieses bis 2006 zu Kassenbeiträgen von 12,2 Prozent führt – daran kann Hundt nicht glauben. Auch in diesem Jahr sei "im günstigsten Fall" mit Beiträgen von 14 Prozent zu rechnen.
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