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BVA-Info
Versandhandel mit Arzneimitteln: Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
Im Zusammenhang mit diesem Urteil erneuerte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ihre Forderung, den Versandhandel trotz aller juristischen Bedenken – auch in der eigenen Regierung – einzuführen. Dies sei eine rein politische Entscheidung. Allerdings müssten nach Schmidts Auffassung bestimmte Kriterien wie Freiwilligkeit, Vertrieb nur über Apotheken, Arzneimittelsicherheit, Information der Patienten und fairer Wettbewerb erfüllt werden.
Arzneimittelsicherheit muss gewährleistet bleiben
Der BVA sieht diese Kriterien allerdings als Mindestanforderungen an und geht darüber hinaus. Um eine angemessene pharmazeutische Betreuung zu ermöglichen, sollten Arzneimittel nur aus einer Apotheke heraus und nur von pharmazeutischem Personal ausgeliefert werden. Nach Ansicht des BVA ist der persönliche Kontakt bei der Arzneimittelabgabe durch nichts zu ersetzen und der wichtigste Aspekt bei der Arzneimittelsicherheit, der durch kein anderes Medium ersetzt werden kann. Grundsätzlich sieht der BVA den internetgestützten Versandhandel als ein weiteres Serviceangebot der Apotheken an.
Skeptisch wird vom BVA die Umsetzung der Kriterien für einen sicheren Versandhandel in Gesetzesform betrachtet. Nach den Erfahrungen der Gesetzgebung zum Beitragssatzsicherungsgesetz sind nach Meinung des BVA einige Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ministeriums angebracht, einmal gemachte Zusagen auch tatsächlich einzuhalten.
Der BVA wird in seinen Gesprächen mit dem Ministerium und Politikern weiterhin darauf dringen, dass aus Gründen der Arzneimittelsicherheit bestimmte Standards eingehalten werden müssen. Sollte dann der Arzneimittelversandhandel eingeführt werden, wird der BVA seinen Mitgliedern besondere Fortbildungen zu diesem Thema anbieten, sowohl für PKA (Logistik, Anforderungen an Websites) als auch für das pharmazeutische Personal.
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