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DAZ aktuell
Bundesrat: Zustimmung zur 49. Verschreibungspflicht-Verordnung
Unter anderem werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Azelastin zur Anwendung am Auge von der Verschreibungspflicht freigestellt. Spagyrische, homöopathische Präparate mit Kava Kava, die nach der Vorschrift 26 des Homöopathischen Arzneibuchs hergestellt sind, werden ebenfalls aus der Rezeptpflicht entlassen (s. a. Wichtige Mitteilungen Nr. 7 auf Seite 20 in diesem Heft).
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