DAZ aktuell

Neuregelungen: Was 2003 gilt

BONN (im). Gesetzlich versicherte Patienten zahlen als Selbstbehalt zu Arzneimitteln weiterhin 4 (N1-Packung), 4,50 Euro (N2-Packung) und 5 Euro (N3-Packung) zu. Diese Werte blieben somit unverändert. Einige Neuerungen wie die höheren Einkommensgrenzen für die Befreiung von Zuzahlungen, die seit Jahresbeginn gelten, haben wir für Sie zusammengestellt.

Seit dem 1. Januar 2003 gelten für die Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Einkommensgrenzen. Als Voraussetzung für Befreiungen darf das Monatseinkommen bei Alleinstehenden 952 Euro nicht überschreiten, das eines Mitglieds mit einem Angehörigen 1309 Euro nicht erreichen. Bei einem Versicherten mit zwei Angehörigen sind es 1547 Euro monatlich, bei einem Versicherten mit drei Angehörigen 1785 Euro und bei vier Angehörigen 2023 Euro. Für die teilweise Befreiung von Zuzahlungen gelten jährliche Abschläge, so sind es beispielsweise für ein Mitglied mit einem Angehörigen 4284 Euro pro Jahr.

Vorschaltgesetz

Zu den höheren Zwangsrabatten der Apotheken siehe den Bericht an anderer Stelle in dieser DAZ. Daneben sieht dieses Gesetz eine "Nullrunde" für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser vor. Es gibt Ausnahmen, um strukturelle Veränderungen nicht zu behindern.

Krankenkassen

Die Kassen dürfen bis Ende 2003 ihre Beiträge nicht erhöhen. Ausnahmen – auf die sich Kassen schon bezogen haben, die Beitragserhöhungen ankündigten – sind nur möglich, wenn ansonsten die Leistungsfähigkeit der Kasse nicht mehr gegeben wäre oder aufgrund des Risikostrukturausgleiches (des kassenartenübergreifenden Finanzausgleichs).

Sterbegeld

Das Sterbegeld wird halbiert und für Versicherte auf 525 Euro sowie für Angehörige auf 262,50 Euro festgesetzt. Dieses gilt für Versicherungsverhältnisse, die vor 1989 begründet wurden.

Beitragsbemessungsgrenzen

In der Krankenversicherung gelten bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen, sie liegen bei 3450 Euro monatlich oder 41400 Euro jährlich. Identische Werte finden sich bei der Pflegeversicherung. Im Gegensatz dazu gelten für die Rentenversicherung unterschiedliche Grenzen in West- und Ostdeutschland. So liegt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Ländern bei 5100 Euro monatlich (61 200 Euro jährlich) und bei 4250 Euro pro Monat in den neuen Ländern (51 000 Euro pro Jahr), identische Werte gelten für die Arbeitslosenversicherung. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung, an dem sich auch die berufsständischen Versorgungswerke orientieren, liegt bei 19,5 Prozent.

Versicherungspflichtgrenze

Deutlich angehoben wurde die Pflichtgrenze, oberhalb derer ein gesetzlich Versicherter wählen kann, ob er in ein privates Krankenversicherungsunternehmen wechseln möchte. Während diese Grenze 2002 bei 3375 Euro monatlich lag (40 500 Euro jährlich), gelten seit Jahresbeginn 3825 Euro pro Monat oder 45 900 Euro pro Jahr einheitlich für Deutschland. Für diejenigen, die am 31. Dezember 2002 Mitglieder einer privaten Krankenversicherung waren, gelten 3450 Euro monatlich oder 41 400 jährlich als Grenzen.

Minijobs

Die Grenze für die geringfügige Beschäftigung steigt ab dem 1. April von 325 Euro auf 400 Euro. Arbeitnehmer in Apotheken zahlen bis 400 Euro keine Steuern und Sozialabgaben, zwischen 400 und 800 Euro steigen die Abgaben stufenweise. Apothekenleiter zahlen als Arbeitgeber pauschale Abgaben, zum Beispiel 25 Prozent bei einem Verdienst bis 400 Euro.

Gesetzlich versicherte Patienten zahlen als Selbstbehalt zu Arzneimitteln weiterhin vier (N1-Packung), 4,50 Euro (N2-Packung) und fünf Euro (N3-Packung) zu. Diese Werte blieben somit unverändert. Einige Neuerungen wie die höheren Einkommensgrenzen für die Befreiung von Zuzahlungen, die seit Jahresbeginn gelten, haben wir für Sie in dieser Ausgabe zusammengestellt.

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