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- DAZ 34/2001
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Arzneimittel und Therapie
Bayer weist Kritik zurück
Gegen die Behauptung, dass Bayer das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht rechtzeitig informiert habe, wehrt sich das Unternehmen. Alle wesentlichen Informationen des vom Ministerium zitierten Berichtes vom 15. Juni 2001 hätten dem BfArM bereits am 28. April vorgelegen. Dazu Bayer: "Eine Bewertung dieser Information erfolgte zusätzlich durch die zuständige Referenzbehörde für Zulassungsangelegenheiten von Lipobay, die britische Behörde Medicine Control Agency (MCA), am 8. Juni 2001 und wurde allen europäischen Behörden zugesandt. Der am 15. Juni 2001 fertiggestellte Abschlussbericht wurde außerdem am 18. Juni 2001 von Bayer der MCA weitergeleitet. Unter Einbezug dieses Berichtes hat Bayer ein beschleunigtes europäisches Verfahren zur umgehenden Änderung der Verschreibungsinformation vorgeschlagen und unter Federführung der MCA durchgeführt. In dieses Verfahren waren alle nationalen Behörden, auch das BfArM, einbezogen. Über den bevorstehenden Vermarktungsstopp wurde die MCA als federführende Behörde am Vorabend des Vermarktungsstopps informiert. Daher kann von einer unakzeptablen Informationspolitik nicht die Rede sein. Bayer hat stets im Sinne der Patientensicherheit gehandelt", so die Firma in ihrer Mitteilung.
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