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Bundesregierung: Höheres Schmerzensgeld für Arzneimittel-Geschädigte
Nach dem Gesetzesentwurf erhöht sich die Haftungshöchstgrenze des einzelnen haftenden Arzneimittelherstellers pro Geschädigten auf rund 1,17 Millionen Mark (600 000 Euro). Bislang lag die Höchstgrenze bei 1 Million Mark. Zudem soll die Situation des betroffenen Patienten durch die Einführung eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmen und den zuständigen Behörden verbessert werden. Auch Beweiserleichterungen sind geplant. Nun soll den Hersteller eine Verschuldensvermutung treffen, die den geschädigten Patienten davon entbindet, den Schaden konkret nachzuweisen.
Lipobay-Geschädigte profitieren nicht
Ein Sprecher des Justizministeriums kündigte an, dass der Gesetzesentwurf noch im September im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Patienten, die durch Lipobay geschädigt wurden, können von dem neuen Gesetz jedoch nicht mehr profitieren. Aus gesetzlichen Gründen kommt eine Rückwirkung nicht in Betracht.
Ein Entwurf zur Verschärfung des Schadensersatzrechts liegt der Bundesregierung bereits seit Februar dieses Jahres vor. Der Lipobay-Fall bietet Anlass, diesen Entwurf schnellstmöglich in geltendes Recht umzuwandeln. Er sieht unter anderem eine Änderung des Arzneimittelgesetzes vor: Patienten, die durch die Einnahme von Medikamenten geschädigt worden sind, soll ein höherer Schmerzensgeldanspruch zustehen.
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