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- DAZ 34/2001
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Die Seite 3
Nicht erst jetzt, nach dem Schiedsspruch, auch schon seit dem ersten Liefervertrag zwischen Krankenkassen und den Apothekerverbänden stellt es sich in meinen Augen als eine unzumutbare Bevormundung dar, dass Krankenkassenspitzenverbände den Apotheken eine Abgabequote von Importarzneimitteln vorschreiben. Man kann dies auch so ausdrücken: mit einer solchen Bestimmung wird den Arzneiimporteuren in gewisser Weise eine Absatzgarantie gegeben. Können Sie sich vorstellen, dass die Bundesregierung dem Markt vorschreibt, eine Quote von x Prozent an ausländischen Autos verkaufen zu müssen? Die Verpflichtung, ab April 2002 für den GKV-Markt 5,5% und ab 2003 sogar 7% Importarzneimittel abgeben zu müssen, ist im Prinzip nichts anderes. Wie hat die Lobby der Importeure das geschafft?
Die Apotheker haben sich bis zum Schluss gegen eine solche Bestimmung gewehrt - leider ohne Erfolg, eine gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle hat letztendlich diese Quoten und die Retaxierungen, wenn Quoten nicht erreicht werden, bestimmt. Der Deutsche Apothekerverband hat bereits seine berechtigten Bedenken angemeldet, ob der pharmazeutische Großhandel und die Importeure in der Lage sein werden, genügend Importarzneimittel zur Verfügung zu stellen. Bisher gab es immer wieder Lieferengpässe, Importe waren beim Großhandel nicht vorrätig oder konnten vom Importeur nicht beschafft werden. Patienten mussten erneut die Apotheke aufsuchen, um das nicht sofort zur Verfügung stehende Importpräparat zu bekommen - obwohl das Originalpräparat in der Schublade lag und obwohl noch zehn andere Präparate mit dem gleichen Wirkstoff ebenfalls vorrätig waren.
Unverständlich ist es für mich, welche Energie Krankenkassen aufwenden, um ihre Versicherten mit Importpräparaten zu beglücken - wo die Ersparnis in vielen Fällen doch gar nicht so hoch ist, wo es doch weiß Gott viel günstigere und qualitativ gute Generika gibt. Aber nein, Importe müssen es sein, wenn der Arzt ein Markenpräparat verordnet.
Schon heute ist es zum Teil absurd, mit welchem Aufwand Krankenkassen die Einhaltung der Importabgabe verfolgen und wegen Pfennigbeträgen den Retaxierungsapparat anwerfen. Eine Apotheke berichtete uns beispielsweise, wie groß der Aufwand ist, die Nichtimportabgabe zu rechtfertigen. Ähnlich groß ist der Aufwand auf Seiten der Krankenkassen, die unterlassene Nichtabgabe von Importen zu hinterfragen. In einem Fall entstand ein mehrseitiger Schriftwechsel wegen einer Taxbeanstandung von sage und schreibe 2,79 DM! Wie war das doch gleich wieder mit den gestiegenen Verwaltungskosten der Kassen?
Geradezu paradox ist es, dass der Apotheker bei der Verordnung eines Originalpräparats quasi substituieren und damit in gewisser Weise von der Verordnung des Arztes abweichen muss, bei der Verschreibung von Generika sich aber peinlichst an die Verordnung des Arztes halten muss und nur im Notdienst ein Aut-idem-Präparat abgeben darf. Dabei kann ein Importarzneimittel durchaus Generikumcharakter haben - es wird zwar mit dem gleichen Wirkstoff hergestellt, aber beispielsweise mit anderen Hilfsstoffen, mit anderen Maschinen und es hat eine andere Verpackung. Tut mir leid, vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, warum ein Apotheker nicht auf dem Gebiet der Generika substituieren darf. Prinzipiell frage ich mich also, warum man bei der ärztlichen Verordnung eines Originalpräparats von dieser Verordnung abweichen und ein Importpräparat abgeben muss; der Wille des Arztes wird damit nicht erfüllt.
Warum soll der Apotheker eigentlich eine Importquote erfüllen und nicht der Arzt? Bleibt man in der Logik unseres Systems, müsste eigentlich der Arzt dazu verpflichtet werden, zu einem gewissen Prozentsatz Importe zu verschreiben. Er könnte dann seinen Patienten auch erklären, warum er ihnen ein ausländisches Präparat verordnet.
Die Verhandlungskommission des Deutschen Apothekerverbands hat sicher ihr Bestes geleistet. Aber wenn die Selbstverwaltung nicht dazu fähig ist, muss der Gesetzgeber her: Stopp für das gesamte Import-Tohuwabohu!
Peter Ditzel
Der Schiedsspruch
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