Priorisierung digitaler Projekte

via: Aufschub des E-BtM-Rezepts ist „Armutszeugnis“

Berlin - 06.11.2024, 16:45 Uhr

Der via-Vorstand: Arndt Lauterbach, Benedikt Bühler (1. Vorsitzender ), Ann-Katrin Gräfe-Bub, Alexander Schmitz und Ursula Krüger (v. l.). (Foto: via) 

Der via-Vorstand: Arndt Lauterbach, Benedikt Bühler (1. Vorsitzender ), Ann-Katrin Gräfe-Bub, Alexander Schmitz und Ursula Krüger (v. l.). (Foto: via) 


Der Verband innovativer Apotheken sieht in der jüngsten Entwicklung rund um digitale Projekte eine Bevorzugung der Versandapotheken. Der Vorsitzende Benedikt Bühler fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle.

Im kommenden Juli sollte das E-BtM-Rezept eingeführt werden – allerdings fehlt das Geld, um dies auch technisch umzusetzen. Für die Apotheken fällt damit bis auf Weiteres eine erhebliche Erleichterung weg.

Darüber hinaus sorgte ein anderer Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Aufregung in der Apothekerschaft: In den Änderungsanträgen zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit tauchten sogenannte favorisierte Apotheken auf, die das Einlösen von E-Rezepten für Pflegebedürftige erleichtern sollten. In der jüngsten Version der Änderungsanträge findet man sie allerdings nicht mehr.

Der Verband innovativer Apotheken (via) meint, dass es sowohl bei der Verschiebung der E-BtM-Einführung als auch der Idee der favorisierten Apotheken um etwas Grundsätzliches geht: Die Priorisierung neuer digitaler Projekte zugunsten von Versandapotheken deute auf ein „strukturelles Ungleichgewicht“ hin, das Vor-Ort-Apotheken benachteilige, heißt es in einer Pressemitteilung von diesem Mittwoch. „Wir müssen sicherstellen, dass die Wettbewerbsbedingungen für alle Apotheken fair sind – digitale Ressourcen sollten nicht genutzt werden, um eine bestimmte Marktseite zu begünstigen“, betont der via-Vorsitzende Benedikt Bühler. 

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Mit Blick auf die Tatsache, dass das E-BtM-Rezept wegen Geldmangels aufgeschoben wird, heißt es, dieser Ablauf sei „ein Armutszeugnis für das deutsche Gesundheitssystem“. Laut Bühler ist nicht nachvollziehbar, „dass Schmerzpatienten auf ein dringend benötigtes elektronisches BtM-Rezept warten müssen, während nun fragwürdige Projekte wie die ‚favorisierten Apotheken‘ vorangetrieben werden“. Es werde am Bedarf vorbei entwickelt: „Während dringende digitale Versorgungsprojekte brachliegen, öffnet der Gesetzgeber Versandapotheken neue Türen, statt bestehende Versorgungskonzepte zu stärken.“

Der Verband erinnert daran, dass die Gematik die Versandapotheken bereits dadurch bevorzugt hatte, dass sie ihnen das Cardlink-Verfahren früher genehmigte als den Vor-Ort-Apotheken. Mit den „favorisierten Apotheken“ wäre ein weiterer digitaler Prozess vorangetrieben worden, der die Marktmacht der Versender hätte weiter stärken können.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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