Schiedsstelle hat entschieden

Apotheken erhalten bis zu 15 Euro für die COVID-19-Impfung

Berlin - 17.05.2023, 16:15 Uhr

Für COVID-19-Impfungen gibt es jetzt deutlich weniger Geld als in Zeiten der Pandemie. (Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber)

Für COVID-19-Impfungen gibt es jetzt deutlich weniger Geld als in Zeiten der Pandemie. (Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber)


Für eine in der Apotheke verabreichte COVID-19-Impfung gibt es ab sofort nur noch maximal 15 Euro statt mindestens 28 Euro. Diese Vergütung hat die Schiedsstelle festgelegt, nachdem sich Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband in diesem Punkt nicht einigen konnten.

Seit Ostern ist die COVID-19-Impfung eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wo zuvor besondere Pandemie-Regeln galten und der Staat bezahlte, sind nun die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V sowie vertragliche Vereinbarungen zu beachten. 

Schon seit Anfang dieses Jahres waren Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband aufgefordert, bis zum 1. April 2023 ihren bereits bestehenden Vertrag über Grippe-Schutzimpfungen entsprechend anzupassen. Zu regeln waren unter anderem die Vergütung der Impfleistung der Apotheken und der Impfdokumentation sowie deren Abrechnung. Auch wenn sich die Vertragspartner in gewissen Punkten einigen konnten – auf die Vergütungshöhe selbst konnten sie sich nicht verständigen. Ende März rief der DAV daher die Schiedsstelle an. Laut Gesetz musste diese binnen eines Monats entscheiden. Es dauerte etwas länger, doch seit 12. Mai steht der Schiedsspruch.

Mehr zum Thema

Keine Einigung über Vergütung

COVID-19-Impfungen: DAV ruft Schiedsstelle an

Demnach erhalten Apotheken insgesamt bis zu 15,00 Euro für eine COVID-19-Schutzimpfung. Die Vergütung besteht aus drei Komponenten: 10 Euro gibt es für die Durchführung und Dokumentation (Nachweis im Impfausweis) der Schutzimpfung. Zudem bekommt die Apotheke für den Umgang mit Mehrdosenbehältnissen weitere 2,50 Euro. Eine dritte Vergütungskomponente in derselben Höhe ist für gegebenenfalls weiteren erforderlichen Aufwand vorgesehen, insbesondere COVID-spezifische Mehraufwände bei der Dokumentation. Zur Abrechnung der Impfungen gibt es in der Folge auch drei Sonderkennzeichen (SOK), die der DAV zur Verfügung stellen wird und die Apotheke bei der Abrechnung angeben muss.

Für die impfenden Apotheken ist dies ein Rückschritt. Schließlich gab es zuvor 28 Euro für die COVID-19-Impfung, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sogar 36 Euro. Auf der anderen Seite ist die Vergütung höher als die für Grippeschutzimpfungen.

DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger: „Unbefriedigend“

Wie der DAV in einer Pressemitteilung erklärt, war die bislang deutlich höhere Vergütung „dem erheblichen Aufwand bei der Logistik, bei der Aufbereitung der Impfdosen sowie bei den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten geschuldet“. Für DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger ist das Ergebnis des Schiedsspruchs unbefriedigend: „Die Vergütung entspricht jener der Ärzte, obwohl diese das Impfen anders als die Apotheker an medizinisches Fachpersonal delegieren dürfen. Außerdem beziehen Ärzte Spritzen und Kanülen in der Regel kostenfrei, während die Apotheken dies aus dem nunmehr festgelegten Honorar bezahlen müssen.“

Laut DAV erfüllen rund 1.600 Apotheken die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Schutzimpfungen. Man wird nun sehen müssen, wie viele ihr Angebot unter den neuen Bedingungen aufrechterhalten werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Schiedsspruch ist Rückschritt für impfende Apotheken

15 Euro je COVID-19-Impfung

Entscheidung zu COVID-19

Maximal 15 Euro pro Impfung

Keine Einigung über Vergütung

COVID-19-Impfungen: DAV ruft Schiedsstelle an

DAV und GKV-Spitzenverband können sich nicht auf Vergütung einigen

COVID-Impfung: Schiedsstelle angerufen

Änderungsanträge zum Gaspreisbremsengesetz

COVID-19-Impfungen in Apotheken sollen Regelleistung werden

Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

So will das BMG die COVID-19-Impfungen in den Apotheken regeln

Änderung der Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger

COVID-19-Impfungen in der Apotheke: Das regelt die neue Impfverordnung

Coronavirus-Impfverordnung angepasst und im Bundesanzeiger veröffentlicht

COVID-19-Impfungen: Apotheken sind jetzt offiziell leistungsberechtigt

2 Kommentare

Echt jetzt

von ratatosk am 22.05.2023 um 10:49 Uhr

Haftpflicht, Kittel, Spritzen etc. Zeit ? Spritzen + Aufklärung etc.?!
Wer sich dafür hergibt, schädigt alle Apotheken, da dies diesen wichtigen Ansatz zerstört. Die Politik schaut halt mal, wie blöd manche Apotheken sind und wie weit sie gehen können.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Impfen

von Thomas Kerlag am 18.05.2023 um 22:33 Uhr

Ganz sicher sind viele PTA cleverer als manche Arzthelferin.
Es sollen aber wohl ziemlich lange in der Apotheke die Teuersten impfen, weil man ja vermutlich ein Leben lang irgendwo den Fuß in der Tür haben muss. Der arme Fuß.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.