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Nachbesserungen am ALBVVG gefordert
Bundesrat stellt sich hinter Apotheken
Der Bundesrat fordert umfangreiche Nachbesserungen am ALBVVG. In einer heute beschlossenen Stellungnahme hält die Länderkammer die Bundesregierung unter anderem an, die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken beizubehalten und die Offizinen angemessen zu vergüten – sowohl für ihr Engagement beim Lieferengpass-Management als auch generell.
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine Stellungnahme zum Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beschlossen, die den Apotheken gut gefallen dürfte. Das Plenum nahm (mit einer Ausnahme) alle Empfehlungen der Fachausschüsse an.
Als der Gesundheitsausschuss Ende April seine Empfehlungen vorgelegt hatte, war bereits deutlich geworden, dass die Sorgen der Apotheken in den Ländern mehr Gehör als auf der Bundesebene finden. Die Anregungen und Forderungen der Gesundheitsexpert:innen der Länder gehen teilweise weit über das hinaus, was im ALBVVG-Entwurf angelegt ist. So plädieren die Länder zum Beispiel auch für ein weitgehendes Nullretax-Verbot (nicht nur beim engpassbedingten Austausch) und den Verzicht auf eine Präqualifizierung bei der Abgabe apothekenüblichlicher Hilfsmittel. Zudem fordern sie die Bundesregierung ausdrücklich auf, die Vergütung der Apotheken auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen.
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Aber auch beim Engpassmanagement wollen die Länder die Apotheken vor neuen Hindernissen durch komplizierte Verfügbarkeitsanfragen sowie vor Retaxationen schützen. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte in seiner Rede vor dem Plenum, der ALBVVG-Entwurf „erweckt leider den Eindruck einer mangelnden Anerkennung für den Einsatz der Apotheken im Management von Engpässen“. Grundsätzlich müsse man dankbar sein, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt habe – denn der Handlungsbedarf sei groß. Doch noch enthalte er zu viele Schwachstellen, die beseitigt werden müssen, um die Engpassproblematik mittel- und langfristig in den Griff zu bekommen. Lucha betonte, man dürfe den Apotheken die Arbeit überdies beim Engpassmangement nicht noch erschweren. Vorschläge, wie man es den Apotheken leichter machen kann, gebe es in den Empfehlungen genug.
Bundesrat hört Apotheken
Zudem führte Lucha aus: „Es ist an der Zeit, die Vergütung der Apotheken auf ihre Auskömmlichkeit zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen“. Der Minister erinnerte: Ohne das Engagement der Apotheken in der COVID-19-Krise wäre man durch diese gar nicht durchgekommen. Doch das vergäßen nun manche. Mit der Zielsetzung, die flächendeckende Versorgung sicherzustellen, müssten neue Finanzierungskonzepte her.
Ministerpräsident Rhein: ALBVVG-Entwurf greift zu kurz
Auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betonte den Nachbesserungsbedarf am ALBVVG-Entwurf. Dieser greife zu kurz und löse die strukturellen Probleme nicht. Vielmehr werde der Mangel verwaltet. Die Lieferketten müssten weiter diversifiziert und mehr Anreize für die Produktion in Deutschland gesetzt werden als bislang vorgesehen. Die Pläne dürften sich nicht nur auf Antibiotika beschränken – auch andere versorgungsrelevanten Arzneimittel müssten berücksichtigt werden.
Auch die Argumente der Apothekerschaft sind beim hessischen Regierungschef angekommen. Rhein verwies auf die Ausführungen der „Vertreterin der hessischen Apotheken“ bei einem Versorgungsgipfel, zu dem die hessische Landesregierung vor zwei Wochen geladen hatte: Sie habe geschildert, dass der 50-Cent-Zuschlag „gerade einmal die Arbeitskosten von 23 Sekunden abdeckt“. Das bilde nicht einmal annähernd den Aufwand ab, den die Apotheken leisten müssen, um eine adäquate Versorgung sicherzustellen. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, sagte Rhein.
„Schleierhaft“ sei für ihn auch, wie die im ALBVVG-Entwurf vorgesehenen höheren Bevorratungspflichten für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken – etwas für Antibiotika – zur Lösung des Problems beitragen könnten. Schon die jetzt bestehenden kürzeren Zeiträume stellten die Apotheken vor eine „enorme Herausforderung“ – schließlich könnten auch Großhandel und Hersteller nicht liefern. Vorräte für acht Wochen seien da schlicht nicht möglich. Rhein appellierte nochmals an den Bundesgesundheitsminister, den konstruktiven Dialog mit den Ländern sowie den Akteuren im Gesundheitswesen zu suchen.
Länder folgen ihren Gesundheitsexperten – mit einer Ausnahme
Letztlich stimmte das Plenum sowohl den bereits bekannten Empfehlungen als auch einem noch kurzfristig eingebrachten Antrag zu, eine „angemessene Vorhaltung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln im Regelsystem auf allen Handelsstufen, insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel“ zu prüfen – inklusive einer kostendeckenden und auskömmlichen Vergütung hierfür. Nur für eine Empfehlung fand sich keine Mehrheit: Auf den im ALBVVG ebenfalls vorgesehenen Vorstoß hin zu einem genderneutralen Pflichttext bei der OTC-Werbung möchten die Länder doch nicht gänzlich verzichten.
Die beschlossene Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darauf eine Gegenäußerung verfassen wird. Man darf gespannt sein, ob sie zumindest einige der Anregungen aufgreift. Zwingend nötig ist das nicht, da das ALBVVG kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist.
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