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Gemeinsame Resolution
Pharmazie- und Medizinstudierende pro Medikationsanalyse in den Apotheken
Die Verbände der Pharmazie- und Medizinstudierenden betonen jetzt in einer gemeinsamen Resolution den Stellenwert der interprofessionellen Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund der Diskussionen der vergangenen Monate unterstreichen sie: Während Ärztinnen und Ärzten Diagnostik und Behandlung obliegen, sollen Apothekerinnen und Apotheker ihre Kompetenzen in Sachen AMTS einbringen – etwa im Zuge der Medikationsanalyse.
Miteinander statt gegeneinander – der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) sprechen sich in einer gemeinsamen Resolution ausdrücklich für interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen aus. „Das Potential eines guten Miteinanders zwischen Ärzt*innen und Apotheker*innen für die Therapiesicherheit und Behandlungsqualität ist immens und sollte von beiden Professionen synergistisch genutzt werden“, meinen die Studierenden.
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Gesundheit muss ihrer Ansicht nach von den Patientinnen und Patienten aus gedacht und bewertet werden – dazu sei es entscheidend, dass beide Professionen ihre erlernten Kompetenzen einbringen. Während sie die Anamneseerhebung, körperliche und sonstige Untersuchungen, Differenzialdiagnostik und Behandlungsplanung klar in den Händen der Ärztinnen und Ärzte sehen, bilde das Pharmaziestudium Apothekerinnen und Apotheker zu Arzneimittelexperten aus. „Sie sind durch diese Ausbildung mit der Arzneimittelherstellung, Arzneimittelsicherheit und auch der Arzneimitteltherapie vertraut und in der Lage, dazu kompetent zu beraten“, halten BPhD und bvmd fest.
Das Studium bereite die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, insbesondere durch die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie, optimal auf die Aufgaben in diesen Bereichen vor. „Diese erworbenen Kenntnisse werden in einer spezifischen Fortbildung vertieft und auch nur diese Vertiefung befähigt zur Durchführung der Medikationsanalyse als pharmazeutische Dienstleistung. Die Beurteilung von Medikationsplänen oder Arzneimitteltherapien ist daher bei Apotheker*innen sinnvoll aufgehoben.“ Die Therapiehoheit behalte dabei natürlich der Arzt oder die Ärztin.
Vier-Augen-Prinzip vermeidet Fehler
„Nur gemeinsam kann für Patient*innen die Behandlung bestmöglich gestaltet werden“, sind sich die Studierenden sicher. „Eine Beurteilung der Arzneimitteltherapie durch Apotheker*innen und eine, mit den Ärzt*innen gemeinsam verfasste, Optimierung vermeidet mögliche Fehler frühzeitig über ein Vier-Augen-Prinzip. Miteinander anstatt gegeneinander müssen für Ärzt*innen und Apotheker*innen gemeinsam die Arzneimitteltherapiesicherheit und das Wohl der Patient*innen im Mittelpunkt stehen, um die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern.“ Dabei müssten auch Ansätze zur zielführenden Verteilung von Kompetenzen in der Gesundheitsversorgung neu gedacht und aktiv gefördert werden, betonen BPhD und bvmd.
Es gelte nun, die zeitlichen und räumlichen oder digitalen Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Berufsgruppen zu schaffen, heißt es weiter. „Darüber hinaus ist es notwendig, die interprofessionelle Kommunikation und Kooperation schon früh in der Berufsausbildung zu etablieren. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Fallbesprechungen mit Perspektivwechsel, gemeinsamen Seminaren und praktischen Übungen stattfinden.“
2 Kommentare
Ehen werden geschieden
von Dr. House am 14.11.2022 um 15:18 Uhr
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AW: Ehen werden geschieden
von Thomas B am 14.11.2022 um 18:32 Uhr
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