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Gesellschafterbeschluss
Gematik beschließt E-Rezept-Einlösung ohne App-Anmeldung
Weil die Anmeldung in der E-Rezept-App nach wie vor kompliziert ist, landen die meisten E-Rezepte in Papierform in den Apotheken. Künftig soll es ohne Anmeldung in der App möglich sein, Rezepte digital einer Apotheke zuzuweisen und einzulösen, nachdem man sie vorher eingescannt hat. Angekündigt wird das bereits seit einer Weile, nun haben die Gesellschafter den entsprechenden Beschluss gefasst.
Nur knapp über 400.000 Downloads kann die E-Rezept-App derzeit verzeichnen. Die große Mehrheit der bislang ausgestellten E-Rezepte dürfte in Papierform in den Apotheken gelandet sein. Der bislang einzig mögliche Vorteil des E-Rezepts, dass man die Verordnung vorab elektronisch der Apotheke der Wahl zuweisen und sich die Arzneimittel per Botendienst liefern lassen kann, ohne sich Gedanken machen zu müssen, wie das Rezept in die Apotheke kommt, ist damit dahin. Denn ob man ein Muster-16 oder einen anderen Ausdruck in die Apotheke trägt oder schickt, macht für die Patientinnen und Patienten keinen Unterschied.
Die Gründe dafür, dass der eigentlich vorgesehene Weg über die App nicht genutzt wird, sind bekannt: Zur Authentifizierung sind eine NFC-fähige Versichertenkarte und eine PIN notwendig – beides haben bislang bei weitem nicht alle Versicherten.
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Die Gematikgesellschafter haben nun die Weichen gestellt, dass die E-Rezept-App auch ohne Anmeldung genutzt werden kann. Sie haben laut einer Mitteilung vom gestrigen Mittwoch die Umsetzung der Funktion „Einlösen ohne Anmeldung“ in der E-Rezept-App beschlossen. Künftig soll es also ohne Anmeldung in der App möglich sein, Rezepte digital einer Apotheke zuzuweisen und einzulösen. Mit zertifikatsbasierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bis zur Apotheke sollen die Codes übertragen werden.
Geplant ist dies schon seit einer Weile. Bereits im April wurde eine sogenannte Feature-Spezifikation, eine Art Konzeptpapier, veröffentlicht und zur Abstimmung gestellt. Die endgültige Spezifikation werde in Kürze publiziert, so die Gematik.
Geplant ist demnach, dass gesetzlich Versicherte mit der neuen Funktion
- den E-Rezept-Code mit dem Smartphone in der E-Rezept-App einscannen,
- den Code auf dem Smartphone in der Apotheke vorzeigen und das Rezept einlösen,
- das verschriebene Medikament reservieren
- und sich per Botendienst liefern lassen können.
Nur eine Übergangslösung
Die neue Funktion soll laut Gematik als Übergangslösung entwickelt und angeboten werden, bis Versicherte „ein gültiges Authentisierungsmittel nach § 291 SGB V zur Nutzung des E-Rezepts tatsächlich flächendeckend besitzen bzw. verwenden können“. In § 291 SGB V wird unter anderem geregelt, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, Versicherten auf deren Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen, was zuletzt aber nicht nur am Unwillen der Kassen, sondern auch an den fehlenden Chips scheiterte.
Für Apotheken Extra-Technik notwendig
Allerdings müssen der Feature-Spezifikation zufolge die Apotheken die technischen Voraussetzungen für die Unterstützung der Funktionalität schaffen, zum Beispiel durch Beauftragung eines Apothekendienstleisters. Ob die Apotheke die neue Funktion anbietet, ist jedoch optional. Verfügbar wird die Funktion laut der Pressestelle erst im kommenden Jahr sein. Im Sommer kommenden Jahres soll dann auch der Abruf der E-Rezepte mittels eGK zur Verfügung stehen – in einer datenschutzkonformen Variante.
1 Kommentar
Wo ist der Vorteil der Digitalisierung? Für uns nur negativ
von Karl Friedrich Müller am 10.11.2022 um 17:08 Uhr
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