BMG plant Allgemeinverfügung

Praxen müssen Impfzubehör künftig separat bestellen

Berlin - 16.09.2021, 10:45 Uhr

Das Impfzubehör soll künftig nicht mehr automatisch mitgeliefert werden, wenn Praxen über die Apotheken COVID-19-Impfstoffe bestellen. (Foto: IMAGO / Karina Hessland)

Das Impfzubehör soll künftig nicht mehr automatisch mitgeliefert werden, wenn Praxen über die Apotheken COVID-19-Impfstoffe bestellen. (Foto: IMAGO / Karina Hessland)


Möglicherweise schon in der kommenden Woche müssen Ärztinnen und Ärzte das Impfzubehör, das sie für die Verabreichung der COVID-19-Impfstoffe benötigen, separat bestellen. Bisher wurde es automatisch vom Großhandel ergänzt – doch das will das BMG offenbar ändern.

In der kommenden Woche können Ärztinnen und Ärzte erstmals den COVID-19-Impfstoff von Moderna in den Apotheken bestellen. Ausgeliefert wird er erstmals in der Woche vom 4. bis 10. Oktober, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrem „Praxisnachrichten“-Newsletter berichtet. Doch auch beim Impfzubehör steht offenbar eine Veränderung an: Laut KBV plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Allgemeinverfügung, nach der das Impfzubehör ab 4. Oktober nicht mehr zusammen mit dem Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werden soll.

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Stattdessen müssen die Arztpraxen demnach künftig Spritzen, Kanülen sowie gegebenenfalls NaCL-Lösung entsprechend ihres Bedarfs separat ordern –  dann sollen auch Bestellungen in größeren Mengen möglich sein. Die Kosten für das Impfzubehör werden den Angaben zufolge weiterhin vom Bund übernommen.

„Die Umstellung soll Anfang Oktober erfolgen, sodass Arztpraxen mit der Impfstofflieferung am 27. September letztmalig das Zubehör zusammen mit dem Impfstoff geliefert bekämen“, schreibt die KBV. Damit müssten Praxen voraussichtlich bereits für die Impfwoche vom 4. bis 10. Oktober das Impfzubehör separat ordern.

Allerdings ist es wohl nicht erforderlich, dass die Rezepte bis kommenden Dienstag (21. September) in den Apotheken eingehen. „Die Bestellungen müssen nicht zeitgleich mit der Impfstoffbestellung erfolgen“, betont die Bundesvereinigung. „Sie sind jederzeit möglich.“ Die Lieferung des Zubehörs solle in der Regel zwei Tage nach der Bestellung erfolgen, heißt es weiter. Details zur Bestellung des Impfzubehörs werden voraussichtlich erst Anfang nächster Woche feststehen.

KBV kritisiert kurzfristige Umstellung

Für die Praxen und Apotheken bedeutet das nun erneut ein kurzfristiges Umdenken. Gemeinsam mit dem pharmazeutischen Großhandel haben die Standesvertretungen wohl in Berlin dafür geworben, den Versorgern vor Ort etwas mehr Zeit für die Umstellung einzuräumen – vergebens, wie die KBV berichtet. „Die KBV hat sich gemeinsam mit den Apothekern und dem Großhandel mehrfach beim BMG dafür eingesetzt, die Umstellung der Bestellung des Impfzubehörs zu verschieben oder zumindest die Details früher bekannt zu geben, sodass sich die Praxen darauf mit Vorlauf vorbereiten können“, ist im Newsletter zu lesen. KBV-Chef Andreas Gassen kritisiert das BMG dafür, dass es in diesem Punkt nicht eingelenkt hat. „Die Ärztinnen und Ärzte sind beim Impfen trotz viel Aufwand und wenig Vergütung mit viel Engagement dabei“, sagt Gassen. „Ständige kurzfristige Änderungen im Bestellprozess belasten die Praxen unnötig zusätzlich.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Sie Könnens halt nicht.

von ratatosk am 20.09.2021 um 10:50 Uhr

Leider sind die Bürokraten im BMG leider unfähig, vernünftig zu agieren, nur Arroganz ist genügend vorhanden.

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