Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

09.05.2021, 07:45 Uhr

Mehr Klarheit beim E-Rezept und auch wieder nicht. Und den Ärzten geht alles viel zu schnell mit der Digitalsierung. (Foto: Alex Schelbert)

Mehr Klarheit beim E-Rezept und auch wieder nicht. Und den Ärzten geht alles viel zu schnell mit der Digitalsierung. (Foto: Alex Schelbert)


7. Mai 2021

Bei einigen Ärzten gehört sie schon zum Alltag, die Telemedizin, also die Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien. Das Pendant dazu bei uns Apothekers, die Teleharmazie, wird bisher nur vereinzelt genutzt. Aber das muss, das wird nicht so bleiben. Die Telepharmazie könnte sicher nicht für alle, aber für einige Apotheken ein neues digitales Dienstleistungsstandbein werden – wenn man es richtig macht. Genau, mein liebes Tagebuch, und darauf kommt es an, worauf Rechtsanwältin Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Kammer Nordrhein, auf dem ApothekenRechtTag der Interpharm hinwies. Es gibt nämlich noch einige Unklarkeiten und rechtliche Fallstricke. Im Prinzip hat die neue Botendienstregelung den Weg für die telepharmazeutische Beratung frei gemacht. Man ruft den Kunden, die Patientin einfach an und klärt sie über ihre Medikation auf. Aber da geht natürlich noch mehr, technisch und inhaltlich. Zum Beispiel kann man Kontakt herstellen per Video-Chat, und inhaltlich lässt sich da auch eine Medikationsanalyse machen. Aber so einige rechtliche Fragen sind da noch offen: Wer darf das und welche Anforderungen gibt es an einen telepharmazeutischen Arbeitsplatz, lässt sich diese Dienstleistung auch im Home Office erbringen, kann die Apotheke diese Dienstleistung auch von einem fachlichen Callcenter einkaufen? Davon hält Mecking gar nichts. Berufpolitisch hält sie es für immens wichtig, dass mit so einem neuen Angebot die Apotheke vor Ort gestärkt wird und sich damit pharmazeutisch weiterentwickelt. Mein liebes Tagebuch, da können wir ihr nur zustimmen. Es wäre fatal, wenn die Apotheke diese Chance, sich damit zu profilieren, freiwillig aus der Hand geben würde. Ach ja, auch das sagte die Justiziarin: Man sollte sich frühzeitig Gedanken über die Honorierung telepharmazeutischer Beratung machen, sofern diese über die Beratung zum abgegebenen Arzneimittel hinausgeht. Ein Blick ins Ärztelager, welche Honorare dort Usus sind, wäre wohl sinnvoll. Wie wahr, mein liebes Tagebuch, diesen Gedanken geben wir doch umgehend an unsere liebe ABDA weiter: Bitte nehmt diese neue Dienstleistung in den Katalog der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen auf. Und gründet bitte keine Honorar-Arbeitsgruppe, die erst sieben Jahre lang beraten muss, um sich dann ohne Ergebnis aufzulösen.

 

Geimpfte und Genese – was für eine wunderschöne alliterative Formulierung, die uns mittlerweile so flüssig von den Lippen geht. Und wie schön, pünktlich zum Muttertag dürfen ebendiese Geimpfte und Genese Erleichterungen im Corona-Alltag genießen: Auch der Bundesrat hat der  Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zugestimmt, und so kann sie an diesem Sonntag in Kraft treten. Geimpfte und Genese dürfen beispielsweise ohne vorherige Tests einkaufen, zum Friseur, zur Fußpflege sowie in Zoos und botanische Gärten gehen. Und sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie aus Corona-Risikogebieten zurückkehren, und viele Erleichterungen mehr. Rechtlich gelten diese Personen so, als hätten sie gerade einen Test gemacht, der negativ ausgefallen ist. Was allerdings auch weiterhin für Geimpfte und Genese gilt: Sie müssen Schutzmasken tragen und Abstand im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten halten. Und noch was: Falls sich das aktuelle Infektionsgeschehen verändert und zum Beispiel neue besorgniserregende Virusvariationen auftreten, kann es auch wieder Schluss sein für diese Erleichterungen, die derzeit Geimpfte und Genese genießen.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

„Der Arzt verordnet doch... .

von Gunnar Müller, Detmold am 09.05.2021 um 18:04 Uhr

.... aus seiner Arztsoftware heraus einen formell korrekten Datensatz.“ - Lieber Kollege Ditzel, das ist DER Witz des abgelaufenen und des 21. Jahrhunderts!
Fünf Euro netto für jeden Rückruf beim Arzt und für jedes Fax und einen Euro für jede Minute in der Warteschleife für diese permanente pharmazeutische Dienstleistung der Apotheken vor Ort und 5 Euro für jede Sonder-PZN!
Dazu 15 Euro für jede (bei solchen seit Jahren ausgefeilten Verträgen doch eigentlich überflüssige) Genehmigung (Bürokratie-Abbau bitte gerne und sofort!!) und 15 € für jede Bestellung eines ansonsten lieferunfähigen Arzneimittels beim Hersteller oder bei Pharmamall!
Eine 10 % – KickBack – Beteiligung an den Erträgen der KrankenKassen aus den Rahmenverträgen Für den Aufwand der Apotheken – insbesondere den Rede Aufwand mit den Patienten!
Und und und ....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Geht nicht gibts nicht!

von Ulrich Ströh am 09.05.2021 um 8:46 Uhr

Zukünftige Apothekenplattformprojekte von Drittanbietern,,,
Ob nun mit Zuweisungsverbot oder ohne...

Warum überlassen Präsenzapotheken den Rezeptabrechnern und den Pharmalogistikern den Vortritt ?

Können wir das nicht selber, anstatt später Gebühren
dafür zu zahlen ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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