Zyto-Skandal

Bottroper Apotheker Peter Stadtmann klagt beim Bundesverfassungsgericht

Berlin - 21.10.2020, 09:15 Uhr

Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht will Peter Stadtmann nun offenkundig feststellen lassen, dass das Urteil seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. (m / Foto: imago images / Arnulf Hettrich)

Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht will Peter Stadtmann nun offenkundig feststellen lassen, dass das Urteil seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. (m / Foto: imago images / Arnulf Hettrich)


Vom Landgericht Essen wurde er zu zwölf Jahren Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Juni. Zwischenzeitlich hat der frühere Zyto-Apotheker Peter Stadtmann Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt – seine Verteidiger wollen offenbar das Verfahren gegen ihn neu aufrollen.

Bereits Anfang August hat der frühere Bottroper Zyto-Apotheker Peter Stadtmann nach Informationen von DAZ.online Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Juli 2018 (Az. 56 KLs 11/17) und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2020 (Az. 4 StR 503/19) Verfassungsbeschwerde erhoben worden ist.

Das Landgericht Essen hatte Stadtmann zu zwölf Jahren Haft verurteilt – wegen Unterdosierung von Arzneimitteln in tausenden Fällen sowie Abrechnungsbetrugs. Es hatte außerdem ein lebenslanges Berufsverbot angeordnet wie auch die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17 Millionen Euro. Allein im Tatzeitraum von Anfang 2012 bis zur Verhaftung Ende November 2016 hat er beziehungsweise haben seine Mitarbeiter demnach mindestens 
14.564 Arzneimittelzubereitungen hergestellt, die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten.

Der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat Revisionen von Stadtmann und mehreren Nebenklägern, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen Tötungs- und Körperverletzungstaten angestrebt hatten, verworfen und das Urteil weitgehend bestätigt – so die zwölfjährige Haftstrafe und das lebenslange Berufsverbot. Der Bundesgerichtshof verminderte lediglich den Einziehungsbetrag auf rund 
13,6 Millionen Euro. Das Urteil des Landgerichts Essen ist damit rechtskräftig.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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